Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes müssen folgende Unterlagen beim Bürgerbüro vorgelegt werden:
und bei Bedarf:
Die notwendige Abmeldung wird behördenintern veranlasst. War Ihr bisheriger Hauptwohnsitz im Kreis Groß-Gerau, kann bei Ihrer Anmeldung auch der Kfz-Schein Ihres Fahrzeuges entsprechend geändert werden. Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 11,-- €. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
entfällt - siehe Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Ausnahme bei Abmeldung ins Ausland.
Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in Kelsterbach muss ein gültiges Ausweisdokument* vorgelegt werden. Der angemeldete Nebenwohnsitz wird dem Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes behördenintern mitgeteilt. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Bei Anmeldung des Nebenwohnsitzes muss folgendes Formular vorgelegt werden: Wohnungsgeberbescheinigung
weitere Infos:
Satzung Zweitwohnungssteuer
Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes, melden Sie diesen beim Bürgerbüro, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes*, ab. Die Abmeldung wird dem Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes behördenintern mitgeteilt. Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.