Kinderreisepass

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Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Das Gesetz soll die Digitalisierung und den Bürokratieabbau im Dokumentenwesen vorantreiben und gleichzeitig ein weiterhin hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau in Bezug auf Ausweisdokumente der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen.

Eine der damit verbundenen Änderungen ist insbesondere für Eltern relevant: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Stattdessen können für Kinder jeden Alters wahlweise Personalausweise oder reguläre Reisepässe ausgestellt werden. Ein großer Vorteil der regulären Reisepässe ist die längere Gültigkeit. Waren Kinderreisepässe stets auf ein Jahr befristet und mussten danach verlängert werden, sind reguläre Reisepässe nun bis zu sechs Jahre gültig. Der jährliche Besuch im Bürgerbüro entfällt für Eltern, die mit Ihren Kindern verreisen wollen, also zukünftig.

Das Bürgerbüro Kelsterbach bittet um Beachtung, dass reguläre Reisepässe anders als Kinderreisepässe nicht sofort und vor Ort ausgestellt werden können. Reguläre Reisepässe werden von der Bundesdruckerei Gruppe GmbH in Berlin produziert. Je nach Antragsaufkommen sind Lieferzeiten von bis zu sechs Wochen möglich. Die Kosten für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 37,50 Euro. Eine schnellere Möglichkeit ist die Beantragung eines Expresspasses. Der Expresspass wird priorisiert bearbeitet und innerhalb einer Woche zurückgeliefert. Für den Expresspass wird allerdings ein Preisaufschlag von 32 Euro erhoben.

Der Personalausweis kostet für Personen bis 24 Jahren 22,80 Euro, ein vorläufiger Ausweis, der höchstens drei Monate gültig ist, kostet 10 Euro. Nicht eingerechnet sind dabei die Kosten für das Passfoto.

Um unnötige Kosten und eine Überlastung des Bürgerbüros in der Urlaubszeit zu vermeiden, wird darum gebeten, vorhandene Dokumente frühzeitig auf ihre Gültigkeitsdauer zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin zur Neubeantragung zu vereinbaren.

Bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum, können ab 2024 aber ebenfalls nicht mehr verlängert werden.

Weitere Informationen zum Reisepass für Kinder finden Eltern auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html