Steuerliche Lebensbescheinigung

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

Ihre Behördennummer

Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Leistungen Bürgerbüro & InfoPoint, Stabsstelle

Steuerliche Lebensbescheinigung

Kinder, die nicht in Kelsterbach gemeldet sind, können nur dann auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden, wenn Sie eine von der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes ausgestellte steuerliche Lebensbescheinigung (die nicht älter als 3 Jahre sein darf) vorlegen.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung erhalten Sie von der Meldebehörde/Bürgerbüro des Ortes, an dem Ihr Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wenn Sie nachweisen, dass es sich um Ihr Kind handelt. Als Nachweis dient die Geburtsurkunde des Kindes, in die Sie als Elternteil eingetragen sind oder die Vaterschaftsanerkennung.

Die Steuerliche Lebensbescheinigung wird Ihnen auf formlosen schriftlichen Antrag hin, von der für Ihr Kind zuständigen Meldebehörde/Bürgerbüro übersandt.
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung erfolgt gebührenfrei.