Standesamt – Gebühren

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Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Alle Gebühren auf einen Blick

Gebührentarif - gültig ab 28.01.2022

GVBl. 2013 S. 410 ff und GVBl. 2016 S.309 ff

I. Eheschliessung  
1. Prüfung der Ehevoraussetzungen 47,00 €
2. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50 €
3. wenn im Rahmen der Anmeldung ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aufzunehmen ist 12,00 €
4. erneute Prüfung der Ehevorausetzungen nach § 29 Abs. 2 PStV 23,50 €
5. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 12,00 €
6. Eheschliessung während der allgemeinen Öffnungszeiten 47,00 €
7. Eheschliessung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (Ausnahme: lebensgef. Erkrankung, § 13 Abs. 3 PStG) 71,00 €
II. Ehefähigkeitszeugnis  
1. Ausstellung nach § 39 PStG 47,00 €
2. wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 23,50 €
3. im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen gebührenfrei
4. Beschaffung für eine Ausländerin oder einen Ausländer 47,00 €
III. Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen  
1. Abnahme einer Versicherung an Eides statt 36,00 €
2. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe nach § 34 Abs. 1 PStG oder Lebenspartnerschaft nach § 35 Abs. 1 PStG 94,00 €
3. Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines Sterbefalls nach § 36 Abs. 1 PStG 47,00 €
4. Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung 23,50 €
5. Beurkundung einer Erklärung zur Namensangleichung 23,50 €
6. Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft nach § 44 Abs. 1 und 2 PStG gebührenfrei
7. zur Namensführung eines Kindes nach § 45a Abs. 1 PStG 23,50 €
8. zur Bestimmung der Reihenfolge der Vornamen nach § 45a Abs. 1 PStG 23,50 €
9. Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung nach § 46 PStV 12,00 €
IV. Personenstandsurkunden  
1. Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 PStG, §§ 48 bis 52 PStV deutsch oder international 12,00 €
2. für jede weitere Urkunde, wenn sie im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird 6,00 €
3. Auskünfte aus den Registern nach Zeitaufwand