Gesetzliche Grundlagen

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

Ihre Behördennummer

Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Gesetzliche Grundlagen

Kindertageseinrichtungen Leistungsbeschreibung gem. § 25 HKJGB

Alle Kindertagesstätten, in denen Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden, arbeiten auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes
Bildungs- und Erziehungsplan Hessen.

Kinderkrippe ist eine Kindertageseinrichtungen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Kindergarten ist für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Altersgemischte Gruppen nehmen Kinder ab dem ersten bzw. ab dem zweiten vollendeten Lebensjahr bis zu Schuleintritt auf.

Kinderhort ist für Kinder im (Grund-) Schulalter.

Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen, und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können - § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege - § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).