Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi: 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gewerbetreibender möchte Firmengebäude errichten.
Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau
So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen.
Weitere Informationen hier: https://www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/
Gewerbetreibender möchte den Firmennamen am oder auf dem Gebäude anbringen, ein großes Werbeschild an der Einfahrt aufstellen o.ä. Hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau
So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen.
Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/
Gewerbetreibender möchte in Kelsterbach eine Werbeplakatwand,
eine Litfaßsäule o.ä. aufstellen und an Werbetreibende vermieten.
Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau
So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen.
Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/
Gewerbetreibender möchte mit sog. Stoppern auf dem Bürgersteig den Passantenstrom zu seinem Geschäft lenken. Aufsteller im öffentlichen Raum sollen das Geschäft oder Produkte bewerben. Hierfür wird eine Genehmigung benötigt.
Zuständig: Straßenverkehrsbehörde
So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Straßenverkehrsbehörde (Fachdienst Gewerbe- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde) eine Genehmigung einholen.
Weitere Informationen hier: Straßenverkehrsbehörde
Durch eine Änderung des Betriebsablaufes entstehen mehr/andere Emissionen.
Beispiele: - Schall -, - Geruch -, - Umwelt -, - Gesundheitsgefährdung -
Zuständigkeit: Immissionsschutz des Kreises Groß-Gerau
So geht’s: Gewerbetreibender lässt sich beraten und stellt dann einen Antrag bei der für die jeweilige Emission zuständigen Behörde.
Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/immissionsschutz/
Handwerker möchte eine Ausnahmegenehmigung für das Parken im „Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main".
Zuständig: Bürgerbüro
So geht’s: Handwerkerparkausweis kann im Bürgerbüro im Rathaus erworben werden. Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr. Derzeit kostet die erste Sondergenehmigung 305 €, jede weitere 161 €.
Sonstige Ausnahmegenehmigungen müssen beim Gewerbe- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Weitere Informationen hier: Bürgerbüro Infopoint
Dr. Angelika Niederberger
Tel.: 06107 773-361
Katharina Andres
Tel.: 06107 773-223
www.kelsterbach.de
eMail: wirtschaftsfoerderung@kelsterbach.de
Fax: 06107-773 88 361
Magistrat der Stadt Kelsterbach
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 201
Sprechzeiten:
Wir bitten um Terminvereinbarung!