Genehmigungen

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

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Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Genehmigungen

Errichtung von Firmengebäuden

Gewerbetreibender möchte Firmengebäude errichten.

Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau

So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen. 

Weitere Informationen hier: https://www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/

Werbebanner an Hauswänden, stationäre Schilder 
auf dem firmeneigenen Grundstück

Gewerbetreibender möchte den Firmennamen am oder auf dem Gebäude anbringen, ein großes Werbeschild an der Einfahrt aufstellen o.ä. Hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt. 

Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau

So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen. 

Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/

Werbeplakatwände im öffentlichen Raum, Litfaßsäulen etc.

Gewerbetreibender möchte in Kelsterbach eine Werbeplakatwand,
eine Litfaßsäule o.ä. aufstellen und an Werbetreibende vermieten. 

Zuständig: Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau

So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Bauaufsicht des Landratsamtes Groß-Gerau einen Bauantrag stellen. 

Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/bauaufsicht/

Aufsteller, sonstige nichtstationäre Werbung im Straßenraum

Gewerbetreibender möchte mit sog. Stoppern auf dem Bürgersteig den Passantenstrom zu seinem Geschäft lenken. Aufsteller im öffentlichen Raum sollen das Geschäft oder Produkte bewerben. Hierfür wird eine Genehmigung benötigt. 

Zuständig: Straßenverkehrsbehörde

So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Straßenverkehrsbehörde (Fachdienst Gewerbe- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde) eine Genehmigung einholen. 

Weitere Informationen hier: Straßenverkehrsbehörde

Emissionen: Lärm, Gerüche etc.

Durch eine Änderung des Betriebsablaufes entstehen mehr/andere Emissionen.
Beispiele: - Schall -, - Geruch -, - Umwelt -, - Gesundheitsgefährdung -

Zuständigkeit: Immissionsschutz des Kreises Groß-Gerau

So geht’s: Gewerbetreibender lässt sich beraten und stellt dann einen Antrag bei der für die jeweilige Emission zuständigen Behörde. 

Weitere Informationen hier: www.kreisgg.de/bauen/immissionsschutz/

Parken: Sondergenehmigungen für Handwerker

Handwerker möchte eine Ausnahmegenehmigung für das Parken im „Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main". 

Zuständig: Bürgerbüro

So geht’s: Handwerkerparkausweis kann im Bürgerbüro  im Rathaus erworben werden. Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr. Derzeit kostet die erste Sondergenehmigung 305 €, jede weitere 161 €.

Sonstige Ausnahmegenehmigungen müssen beim Gewerbe- und Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Weitere Informationen hier: Bürgerbüro Infopoint

Team Wirtschaft & Nachhaltigkeit

Anja Warnecke-Bi
Tel: 06107 773-361
a.warnecke-bi@kelsterbach.de

Katharina Andres
Tel.: 06107 773-223
k.andres@kelsterbach.de

www.kelsterbach.de
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@kelsterbach.de
Fax: 06107-773 88 361


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Magistrat der Stadt Kelsterbach
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach

Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 201

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