
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Falls die Mahnung fruchtlos geblieben ist, wird die Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung durch einen Vollstreckungsbeamten) eingeleitet.
Auskünfte über Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsauftrag durch zuständige Vollstreckungsbehörde, Pfändung von Arbeitseinkommen, Kontopfändung bei dem Geldinstitut, Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen z. B. Eintragung einer Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung von Grundstücken u. v. m.) können nur im Rahmen des Sachstandes der Stadtkasse erteilt werden. Nähere Auskünfte zur aktuellen Sachlage erhalten Sie bei der betreffenden Vollstreckungsbehörde.
Benötigte Unterlagen bzw. Angaben:
Vollstreckungsbescheid, Mahnung, Bescheid, Personen-Konto-Nummer bzw. Kassenzeichen
Altes Rathaus - Erdgeschoss - Zimmer 5
– Stadtkasse –
Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach
Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 8:00-12:00 h
Do. 14:00 - 18:00 h