Ortsgerichtsschöffen
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Frau Ute Erbig
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Herr Thomas Laun
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Herr Rainer Schink
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung.
Der Ortsgerichtvorsteher bzw. sein Stellvertreter ist während der genannten Sprechstunden im Rathaus, Zimmer 211, erreichbar.
Zu den Sprechzeiten können öffentliche Beglaubigungen von Abschriften und Unterschriften vorgenommen werden. Außerdem leistet das Ortsgericht bei Sterbefällen Vorarbeiten für das Nachlassgericht des Amtsgerichtes Rüsselsheim. Ein weiterer Service für die Bürger ist das Schätzen von Grundstücken.
Das Ortsgericht kann Abschriften oder Unterschriften öffentlich beglaubigen.
Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen:
• Anträge ans Grundbuchamt (Löschung von Hypotheken und Grundschulden)
• Anmeldungen beim Vereinsregister (z.B. Vorstandsänderungen)
• Vollmachten (z.B. Vorsorgevollmacht)
• Erbschaftsausschlagungen
• Niederschriften oder Erklärungen im Bereich Wohnungseigentumsverwaltung
Das Ortsgericht unterstützt das Amtsgericht Rüsselsheim, Nachlassgericht. Neben der Aufnahme einer Sterbefallanzeige sind in Einzelfällen Nachlasssicherungen durchzuführen.
Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 211
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
Sprechzeiten:
Aktuell nur mit vorheriger Terminvereinbarung (via Mail oder Telefon) möglich