Hunde-Anmeldung & -Abmeldung

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

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Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Leistungen Bürgerbüro & InfoPoint, Stabsstelle

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Nach der Anmeldung des Hundes wird die Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss am Halsband oder Geschirr befestigt werden. Bei Verlust der Steuermarke erhält man eine Ersatzmarke gegen einen Kostenbeitrag.

An- und Abmeldung

Die Hundesteuer-Anmeldung hat in der Regel vom Hundehalter persönlich im Bürgerbüro zu erfolgen. Die Hundesteuer-Abmeldung kann entweder persönlich oder schriftlich vom Hundehalter erfolgen.

Bitte mitbringen:

  • Nachweis Rasse
  • Impf-Pass / Bescheiningung Tierarzt
  • Bescheinigung Tierheim (wenn vorhanden)
  • bei Mischlingen (kein Listenhund), Foto ausreichend

Über unsren E-Service ist es möglich, die einzelnen Verfahren komplett online abzuwickeln.

Gebühren / Kosten

Die in der Satzung festgelegten Steuersätze pro Hund betragen:
Für jeden Hund im Haushalt 90 Euro pro Jahr.

Hundesteuer-Marke

Sollte die Hundesteuer-Marke noch vorhanden sein, ist diese beim Bürgerbüro abzugeben, bzw. bei der schriftlichen Abmeldung dem Schreiben beizufügen.

Gefährliche Hunde

Die Haltung eines gefährlichen Hundes nach Paragraf 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) ist gemäß Paragraf 1 der HundeVO erlaubnispflichtig.

Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Führungszeugnis
  • Sachkundeprüfung
  • Wesenstest des Hundes
  • Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die artgerechte Haltung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Zahlung der fälligen Hundesteuer

Gebühren / Kosten

Die Kosten belaufen sich für eine vorläufige Erlaubnis auf 100 Euro und für eine unbefristete Erlaubnis auf 250 Euro. 
 

Weitere Informationen

http://starweb.hessen.de/elbib/hessen/allgemein/hundevo.pdf