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Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer jüngsten Sitzung im vergangenen Dezember beschlossen, den Geltungsbereich des jetzt in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Freizeitgärten – Friedhofstraße“ zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Der Bebauungsplan umfasst eine südlich des Friedhofs gelegene, zirka 5,3 Hektar große Fläche, die von der Bebauung entlang der Schwanheimer Straße und der Taunusstraße begrenzt wird und die Bebauung entlang der Nordendstraße miteinschließt.
In dem Plangebiet will die Stadt Kelsterbach eine neue Kleingartenanlage einrichten. Auf den einzelnen Gartenparzellen sollen Gartenhäuser mit einer maximalen Grundfläche von zwölf Quadratmeter errichtet werden. Zusätzlich sind nicht beziehungsweise teilüberdachte Terrassen mit einer Größe von bis zu zwanzig Quadratmeter vorgesehen. Außerdem plant die Stadt ein Gemeinschaftshaus mit Toilettenanlagen, das bei schlechter Witterung auch als Schutzraum dient. Die Stadt will mit dem Vorhaben einen Beitrag zur Deckung der großen Nachfrage nach Freizeit- und Erholungsgärten leisten. Innerhalb der Gartenanlage soll es eine geordnete Nutzung geben, insbesondere hinsichtlich der Stellplätze sowie der Größe von baulichen Anlagen.
Die Fläche wird derzeit kleingärtnerisch sowie landwirtschaftlich genutzt und befindet sich teilweise im Eigentum der Stadt Kelsterbach. Der Bebauungsplan soll die zweckgemäße Nutzung der Erholungs- und Freizeitgärten planungsrechtlich absichern. Zudem sollen im Rahmen des Bebauungsplans die westlich der geplanten Gartenanlage gelegenen Grundstücke zwischen Friedhofstraße und Nordendstraße überplant werden, um bestehende Nutzungen – unter anderem ist dort ein Steinmetzbetrieb ansässig – planungsrechtlich zu sichern und eine geordnete Nachverdichtung der Flächen mit Wohnbebauung zu ermöglichen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sind bis einschließlich Freitag, 3. Februar, im Bauamt der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33, Rathaus-Altbau, Zimmer 313, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Besuchszeiten sind montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr. Vor dem Besuch muss ein Termin unter Telefon 06107 773-251 oder 0160 99204649 sowie per E-Mail an bauamt@kelsterbach.de vereinbart werden. (wö)