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Im sogenannten Schnakenloch, auf einem ehemaligen Sportplatz am Fuße des Abhanges nördlich des Kelsterbacher Sportparks, hat die Stadtverwaltung einen Freilaufbereich für Hunde eingerichtet und jetzt offiziell für die Benutzung freigegeben. Damit erfüllt sie einen von vielen Hundehalterinnen und -haltern geäußerten Wunsch und schafft zudem einen Ausgleich für die satzungsmäßig verankerte Leinenpflicht in städtischen Grünanlagen.
Das einstige Fußballfeld, das schon lange nicht mehr seiner eigentlichen Bestimmung gemäß genutzt wird, ist von allen Seiten eingezäunt, damit die Hunde auf dem 6.500 Quadratmeter großen Areal sich nach Herzenslust entweder alleine oder in Gesellschaft ihrer Artgenossen austoben können, ohne aber auf eigene Faust hin Ausflüge in die Umgebung jenseits der Freilaufwiese zu unternehmen.
Der Zugang zum Platz ist mit einer Art Schleusenbereich und doppelten Türen gesichert. So wird verhindert, dass beim Betreten ein bereits dort freilaufender Hund durch die geöffnete Tür nach draußen entwischen kann. Das verhindern die begrenzenden Zäune ebenfalls sehr zuverlässig, denn sie sind im unteren Bereich besonders engmaschig ausgeführt. Selbst sehr kleine Hunde kommen hier nicht hindurch, ebenso wenig Kaninchen oder anderes Kleinwild von außen, das sonst Gefahr liefe, auf dem Platz von den Hunden gejagt zu werden.
Während Hasso, Bello und Konsorten also auf der Wiese herumtollen, können sich Herrchen und Frauchen gemütlich auf einer der beiden Sitzgelegenheiten – die Stadt hat eine metallene Sitzbank sowie einen entsprechend hergerichteten Baumstamm aufgestellt – niederlassen. Auch an Abfallkörben mangelt es nicht, drei an der Zahl stehen auf dem Gelände, bereit, um gefüllte Hundekotbeutel und sonstige Abfälle aufzunehmen. Die Stadt setzt auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und -halter, den Freilaufplatz selbständig reinzuhalten.
Rücksichtnahme ist freilich auch im Umgang untereinander gefragt. Dass es nicht zu Beißereien unter den Hunden kommt und deshalb nur sozialverträgliche Tiere zueinandergelassen werden, dafür müssen die Menschen eigenverantwortlich Sorge tragen. Auch, dass von dem Freilaufplatz zu Tages- beziehungsweise Nachtzeiten, die der Ruhe vorbehalten sind, keine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner ausgeht, hängt bis auf Weiteres allein von den Besucherinnen und Besuchern der Einrichtung ab. Die Stadt hat das Regelwerk zur Nutzung jedenfalls vorerst sehr überschaubar gehalten.
Ein Hundekotbeutelspender ist zurzeit noch nicht vor Ort, wird aber in nächster Zeit nachgeliefert. Auf dem Weg zur Freilauffläche kommen die Halterinnen und Halter auf jeden Fall an Spendern vorbei, mit deren Hilfe sie sich versorgen können. Durstige Hunde müssen mit mitgebrachtem Wasser getränkt werden. Passende kleine Tröge gibt es vor Ort, Unbekannte haben sie in Eigeninitiative an mehreren Stellen angebracht.
Der Hundeplatz ist motorisiert nicht unmittelbar erreichbar. Wer unbedingt mit dem Auto so nah wie möglich heranfahren will, kann das Fahrzeug entweder in der Kirschenallee abstellen und sich den steilen Fußweg den Hang hinab begeben oder parkt auf dem Parkplatz am Kelstergrund und läuft von dort aus auf dem Amselpfad Richtung Schnakenloch.
Der Kelsterbacher Kommunalbetrieb (KKB) hat den Platz für die Benutzung als Hundefreilaufwiese hergerichtet und ihm obliegt auch die künftige Pflege, also vor allem das Leeren der Abfallbehälter und das Mähen des Bewuchses auf dem Platz. Während der von Frühjahr bis Herbst währenden Wachstumsperiode ist zirka alle vier Wochen ein Mähgang erforderlich. (wö)