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In der ersten Hälfte des laufenden Monats April hat der Kelsterbacher Stadtwaldförster Martin Klepper innerhalb von wenigen Tagen bereits 21 Verstöße gegen die den Mönchwaldsee schützende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Untermainschleusen“ bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Groß-Gerau angezeigt. Klepper hat am Mönchwaldsee Personen angetroffen, die sich im Uferbereich niedergelassen hatten, die im See badeten, in Neoprenanzügen schwammen oder ihre Hunde in den Brutgebieten der Wasservögel freilaufen und baden ließen.
Dies waren überwiegend Personen, die nicht in Kelsterbach oder in der näheren Umgebung zu Hause sind, wie sich bei der Feststellung der Personalien zeigte, zu der Klepper in einigen Fällen die örtliche Polizei hinzurufen musste. Es wurden Wohnorte wie Frankfurt, Bad Vilbel, Oberursel, Mainz, Bad Homburg, Hofheim und Wiesbaden festgestellt.
Alle Personen erhalten demnächst einen Bußgeldbescheid der Unteren Naturschutzbehörde. Die Höhe liegt bei mindestens 120 Euro. Falls Vorsatz zu unterstellen ist – etwa, wenn gut sichtbare Verbotsschilder ignoriert wurden – kann auch das Doppelte fällig werden. Gleiches gilt für wiederholte Verstöße gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung. Die Spanne reicht im Regelfall bis zu 300 Euro. Das Geld fließt nicht in die Kelsterbacher Stadtkasse, sondern wird von der Unteren Naturschutzbehörde vereinnahmt.
„Wenn das Ufer betreten oder im Wasser gebadet wird, ist das für die Wasser- und Zugvögel, aber auch für alle andere Wildtiere, eine ziemliche Belastung, insbesondere in der Brut- und Setzzeit, die jetzt begonnen hat“, sagt Martin Klepper und mahnt eindringlich dazu, Rücksicht zu nehmen. Der Mönchwaldsee darf einzig zum Spazierengehen auf den dafür vorgesehenen Wegen genutzt werden, Hunde sind vorsichtshalber anzuleinen. Das Verlassen der Wege, das Betreten des Uferbereichs, Baden, Picknicken, Grillen, Lagern und Zelten sind verboten. Der Stadtwaldförster muss als Forstbeamter einschreiten, wenn er Verstöße bemerkt. Er ist mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet, die es ihm erlauben, bei Regelverstößen die Personalien zu kontrollieren. Falls nötig, zieht er die Polizei hinzu. (wö)