Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
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Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Betroffen sind das Überführungsbauwerk über den Sulzbach und die BAB 66 in Sulzbach (Taunus) bis zur Einschleifung in die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 bei Kelsterbach.
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt RheinMain zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs. Diese soll durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander erreicht werden. Außerdem soll hierdurch eine bessere intermodale Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main geschehen.
Für die RTW sollen weitgehend vorhandene Strecken der Deutschen Bahn nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) mitgenutzt werden. Darüber hinaus werden in Teilabschnitten neue Gleise für den Betrieb der RTW benötigt, die überwiegend nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), teilweise jedoch auch entsprechend der EBO errichtet und mit den Bestandsstrecken verknüpft werden.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen in der Zeit vom
22. November bis einschließlich 21. Dezember 2021
auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse à Öffentliche Bekanntmachungen à Verkehr à Straßen- und U-Bahnen“) veröffentlicht.
Ergänzend dazu liegen die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 22. November bis einschließlich 21. Dezember 2021 bei dem Magistrat der Stadt Kelsterbach, Rathaus Altbau, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, Zimmer 302 während der Dienststunden
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind gegenwärtig Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter 06107/ 773-0 möglich.
Äußerungen und Einwände können schriftlich bis einschließlich zum 14. Februar 2022 an das Regierungspräsidium Darmstadt bzw. die betroffenen Städte und Gemeinden gerichtet werden.
Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie im hinteren Teil der Zeitung in den amtlichen Bekanntmachungen. (ana)