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Der Mai war überwiegend nass und kühl, sodass den meisten Menschen nicht in den Sinn gekommen sein dürfte, ans Schwimmen in Bädern oder Seen zu denken. Das Wetter kann sich jedoch schlagartig ändern. Wenn es wärmer und sonniger wird, drängen wieder viele in Freibäder – in die, die bis dahin unter Corona-Hygieneregeln geöffnet sind – oder an Seen und Flussufer.
Der Kreis Groß-Gerau weist zahlreiche Gewässer auf, die verlockend sind. Bei Weitem nicht alle jedoch sind zum Schwimmengehen geeignet und in vielen ist das Baden verboten. Landrat Thomas Will appelliert daher zu Beginn der Badesaison 2021 eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises sowie an auswärtige Besucher: „Nutzen Sie die offiziellen Badegewässer und Badeanstalten bei uns und meiden Sie die Flüsse sowie Seen, die gefährlich sind und die in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten liegen. Es macht mich traurig, wenn ich an die zahlreichen, zum Teil tödlichen Badeunfälle der vergangenen Jahre an Rhein und Main sowie an Kiesgruben oder anderen Seen zurückdenke.“ So verständlich die Sehnsucht nach Abkühlung an heißen Sommertagen ist: Wer nicht schwimmen kann, sollte ohnehin jedes Gewässer meiden.
Flüsse wie Rhein und Main sind selbst für geübte Schwimmer gefährlich, denn die dort verkehrenden Schiffe sorgen für Sog. Es gibt zudem Strömungen und unter Wasser steile Abbruchkanten in Ufernähe, sodass man vielleicht nur einen Schritt macht und plötzlich nicht mehr stehen kann.
Die Lebensgefahr ist der eine Punkt, auf den der Kreis Groß-Gerau und seine Kommunen bereits im vergangenen Jahr mit dem Aufstellen von Warnschildern an Ufern von Gewässern deutlich hingewiesen haben. Ein weiterer Aspekt ist der Natur- und Landschaftsschutz. Denn manch ein See, wie zum Beispiel der Mönchwaldsee in Kelsterbach, liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.
Darum betont auch Kelsterbachs Bürgermeister Manfred Ockel, dass in solchen Gewässern das Baden verboten ist. „Auch das Umfeld des Sees darf nicht durch an- und abfahrende sowie parkende Kraftfahrzeuge belastet und beschädigt werden. Von der Waldbrandgefahr durch heiße Katalysatoren ganz zu schweigen“, ergänzt der Bürgermeister. Es werde abgeschleppt. Das werde ein vermeidbarer teurer Badespaß.
Landrat und Bürgermeister weisen auf die besonders kritischen Verhaltensweisen bei der Freizeitnutzung von Natur hin, „die selbstverständlich auch an anderen Orten im Kreisgebiet vermieden werden müssen“: Befahren von gesperrten Waldwegen mit Kfz, insbesondere Motorrädern jeder Art, Parken im Wald und auf Grasflächen (Öle, Brandgefahr), Grillen und offenes Feuer im Wald, großflächige Vermüllung im Wald und entlang von Uferzonen, Befahren der Wasserflächen mit Schlauchbooten, Luftmatratzen, Eutrophierung des Gewässers durch Eintrag von Sonnencreme, Eigengefährdung zum Beispiel durch Aufenthalt an steilen Uferhängen oder durch Tauchen, Zuparken von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten.
Beide Verwaltungschefs kündigen verstärkte Kontrollen an Gewässern für diesen Sommer an. (kreis gg / Fotos: hb)
Zum Sinn von Schutzgebieten und zum richtigen Verhalten in diesen Zonen finden sich Informationen auf den Internetseiten des Kreises Groß-Gerau (Untere Naturschutzbehörde) und des Darmstädter Regierungspräsidiums (Obere Naturschutzbehörde):
https://www.kreisgg.de/umwelt/naturschutz/schutzgebiete/
https://www.kreisgg.de/umwelt/naturschutz/ordnungswidrigkeiten/verhalten-in-der-natur/
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/naturschutz/schutzgebiete