
Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Im Rathaus Kelsterbach sind Gutscheine für Fahrten zum Impfzentrum Groß-Gerau erhältlich. Diese Gutscheine stehen Seniorinnen und Senioren über 70 Jahren zur Verfügung, wenn sie behördlich in Kelsterbach gemeldet sind und selbst nicht die Möglichkeit haben, zum Impfzentrum zu gelangen. Privatfahrten mit Freunden oder Angehörigen können nicht abgerechnet werden.
Die Gutscheine können im Bürgerbüro in der Mörfelder Straße 33 zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Zu den Fahrten nach Groß-Gerau ist ein Eigenanteil von 20 Euro zu leisten und im Taxi selbst zu zahlen. Das Taxi muss selbst beauftragt werden. Folgende Mietwagenunternehmen bieten die Leistung an:
Mai Personenbeförderung
Peter Mai
Telefon 06107 / 990 911
Mietwagenunternehmen
Deniz Arguc
Telefon 06107 / 5600
Mietwagenunternehmen
Marvin Carlo Just
Telefon: 0160 / 944 949 29
Omni Cars GmbH
Telefon: 06107 / 3333
Taxi & Shuttle Service
Evangelia Ntasiopoulou
Telefon 06107 / 4141 oder 06107 / 1300
Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen
Wie auf Nachfrage bei Krankenkassen zu erfahren ist, übernehmen diese nur bei vorheriger Anmeldung der Kosten und bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Eigenanteils. Die Kassen sprechen hier von „medizinischen Ausnahmefällen“. Die liegen unter anderem vor bei Pflegegrad 4 und 5 und Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Mobilität, Fahrten von Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung“, „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos), eingetragen im Schwerbehindertenausweis.
Es wird dringend geraten, sich vorab mit der eigenen Krankenkasse wegen der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen!
In den Fällen, in denen ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse/-versicherung auf Übernahme der Fahrtkosten besteht, diese die Kostenübernahme jedoch ablehnt, kann ein Erstattungsantrag an das Land Hessen gestellt werden. Ein Antragsformular ist in den Impfzentren auf Nachfrage erhältlich. Das Antragsformular wird aber auch im Bürgerbüro Kelsterbach auf Nachfrage ausgehändigt.
Ansprechpartner im Bürgerbüro Kelsterbach: Telefon 01607 / 773 1 oder bei der Koordinatorin Senioren Waltraud Engelke, Telefon 06107 773 315 oder per E-Mail unter buergerbuero@kelsterbach.de (hb)