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Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung:
KREIS GROSS-GERAU – Ob Kerb-Ersatzpartys, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern: Wenn zu viele Menschen mit zu wenig Abstand zueinander zusammenkommen, dann hat das neuartige Corona-Virus leichtes Spiel. Auch der Kreis Groß-Gerau bekommt das zu spüren. Seit Tagen steigt die Inzidenz, die die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angibt. Sie hatte mittlerweile die zweite Eskalationsmarke von 35 überschritten (Stand 28. September: 37).
Auch wenn die Inzidenz aktuell um die 35 herum schwankt, so weist die Tendenz grundsätzlich weiter nach oben. Darum reagiert der Kreis – aus eigenem Antrieb sowie den Vorgaben des hessischen Sozialministeriums folgend – und ergreift Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus` einzudämmen und die Infektionszahlen wieder zu verringern.
„Wir werden nicht tatenlos zusehen und akzeptieren, dass der Kreis Groß-Gerau die höchste Inzidenz in ganz Hessen aufweist“, sagt Landrat Thomas Will. „Es geht uns darum, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen, ebenso die Gesundheit der Allgemeinheit. Zentrale Infrastrukturen, insbesondere diejenigen des Gesundheitssystems im Landkreis Groß-Gerau, müssen über einen absehbar längeren Zeitraum sichergestellt sein. Dafür tragen wir alle gemeinsam Verantwortung“, betont der Landrat genauso wie Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Walter Astheimer.
Daher tritt am Mittwoch, 30. September, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie ist bewusst für den gesamten Kreis verfasst, weil hinsichtlich der Neuinfektionen keine schwerpunktmäßige Betroffenheit einzelner Einrichtungen, einzelner Betriebe oder einzelner abgrenzbarer Lebensbereiche erkennbar ist.
Die Verfügung besagt, dass bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten eine Obergrenze bei der Teilnehmerzahl von 25 in geschlossenen Räumen (private wie angemietete) und 100 unter freiem Himmel gilt. Zudem ist bei Zusammenkünften und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer man hält sich auf dem eigenen Sitzplatz auf.
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport gilt eine Obergrenze von 50 Zuschauer*innen in geschlossenen Räumen sowie 100 unter freiem Himmel. Es herrscht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.
Zudem regelt die neue Allgemeinverfügung, dass Gäste in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen - wie z.B. WC oder Wellnessbereich - eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 30. September 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 13. Oktober 2020, 24 Uhr. Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich. Auch behält sich der Kreis strengere Maßnahmen – zum Beispiel weitergehende Kontaktbeschränkungen – vor, sollte bei einer Inzidenz ab 50 die nächste Eskalationsstufe erreicht werden. „Wir appellieren daher an alle, sich im Sinne der Allgemeinheit verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten, damit wir weiterhin gut durch die Corona-Zeit kommen, bis Medikamente und/oder Impfstoff die Lage beruhigen“, so Landrat Thomas Will.