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Hunde sind auf dem Friedhof der Stadt Kelsterbach nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind ausschließlich Blindenhunde. In jüngster Zeit musste jedoch häufig festgestellt werden, dass sich Hundebesitzer mit ihren vierbeinigen Lieblingen auf dem Gelände des Friedhofes aufhalten. Einige Hunde sind darüber hinaus nicht einmal angeleint. Die Hunde stromern auf dem Friedhof umher, sehr zum Leidwesen der Mitarbeiter auf dem Gelände. Auch gegenüber den Menschen, die hier im Gedenken an ihre verstorbenen Mitmenschen verweilen, sind herumlaufende Hunde nicht vertretbar. Zudem gibt es vermehrt Beschwerden darüber, dass an und auf Grabstätten Hinterlassenschaften der Hunde gefunden werden.
Aus diesem Grund macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass gemäß Paragraph 6 der gültigen Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Kelsterbach es unter anderem nicht gestattet ist, „den Friedhof und seine Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.“ Die Hundebesitzer werden daher gebeten, aus Respekt vor den Verstorbenen und deren Angehörigen diese Bestimmungen einzuhalten. (hb)