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Seit dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen.
Die Bußgelder fußen auf dem Infektionsschutzgesetz. Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers. Alle anderen Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern geahndet.
Bürgermeister Manfred Ockel macht zu dem Bußgeldbeschluss deutlich: „Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung hat sich bisher an die notwendigen Einschränkungen unseres Alltags gehalten. Das ist ein großartiges Zeichen gelebter Solidarität und ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in schwierigen Zeiten. Gleichzeitig finde ich es richtig, dass Ämter und Polizei jetzt eine Grundlage haben, gegen die noch vorhandenen Unbelehrbaren vorzugehen.“ (js)