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Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Die Baufirma Gleis-, Hoch- und Tiefbau (GHT) verlegt derzeit im Auftrag der Deutschen Giganetz GmbH die Glasfaserleitungen im Kelsterbacher Stadtgebiet.
Von Montag, 24. Juni, bis voraussichtlich Ende Juli sind GHT-Bauarbeiter in einem Bereich, der die Straßen Mainstraße (ab Kelsterbar bis Bergstraße), Ziegelhüttenweg, Bergstraße, Mainzer Straße, Mörfelder Straße (ab Bahnunterführung bis Bergstraße), Windmühlweg, Jahnstraße, An der Friedrichshöhe und Frankfurter Straße (ab Kreisel Bergstraße bis Einmündung Mainzer Straße) umfasst, unterwegs.
Wegen der Aufgrabearbeiten wird abschnittsweise je nach Lage eine halbseitige Sperrung oder eine Vollsperrung der Straße und der Gehwege errichtet. Die Zufahrt aufs Grundstück wird durch GHT gewährleistet. Bei dringenden Fragen und Anliegen bezüglich der Bauarbeiten können sich die Anwohner an die GHT-Bauleitung wenden. Die Telefonnummer des Bauleiters erhalten die Anwohner auf einem Informationsflugblatt, das spätestens drei Tage vor Baubeginn an die betroffenen Liegenschaften verteilt wird. Haltverbotsschilder werden ebenfalls mindestens drei Tage vor Wirksamwerden aufgestellt. Da ein genauer Bauzeitraum aufgrund verschiedener Faktoren nicht vorhersehbar ist, klingeln die Bauarbeiter kurz vor Beginn nochmals an den Häusern und informieren die Anwohner persönlich. Da die Leitungen in den Gehwegen beziehungsweise Straßen verlegt werden, kann es unter Umständen zu Behinderungen an Einfahrten kommen. Die Anwohner werden deshalb gebeten, ihr Fahrzeug rechtzeitig umzuparken.
Die Stadtverwaltung empfiehlt Anwohnern der genannten Straßen, die in den aufgeführten Zeiträumen in den Urlaub verreisen oder aus anderen Gründen mehrere Tage nicht zu Hause sind, während ihrer Abwesenheit ihre Autos auf dem eigenen Grundstück, in einem Parkhaus oder an anderer Stelle in ihrem Bewohnerparkbezirk, wo voraussichtlich keine Straßenarbeiten stattfinden, abzustellen. Fahrzeuge, die nicht rechtzeitig aus dem Haltverbot entfernt werden, müssen auf Kosten der Halter abgeschleppt werden, damit die Bauarbeiten stattfinden können. (wö)