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Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
In der Stadt Kelsterbach gelten ab dem Jahreswechsel neue Gebührensätze für die Abfallentsorgung. Die Gebühren sind von einer Beratungsgesellschaft für kommunales Management neu kalkuliert worden und müssen sämtlich angehoben werden. Die Anpassung an die aktuell entstehenden Kosten ist unumgänglich, denn die Stadt ist gemäß des Hessischen Kommunalabgabengesetzes dazu verpflichtet, kostendeckende Gebühren für die Abfallentsorgung zu erheben. Die letzte Änderung ist vor 16 Jahren, im Jahr 2007, erfolgt.
Die Gründe für die notwendige Anhebung der Abfall- und Wertstoffgebühren sind vielfältig:
Die stärkste Gebührensteigerung entsteht bei der vierwöchentlichen Entsorgung von Restabfallbehältern der Größen 240 und 120 Liter: Die neue Gebühr beträgt jeweils 231,7 Prozent ihres bisherigen Werts, das sind 333,60 Euro (vorher 144 Euro) beziehungsweise 166,80 Euro (vorher 72 Euro) jährlich. Auch die Gebühr für die zweiwöchentliche Abfuhr der 80 Liter fassenden Restmülltonne verdoppelt sich mit 200,84 Prozent (von 96 auf 192,80 Euro) beinahe exakt. Nicht ganz so stark fällt die Gebührenerhöhung bei der zweiwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonnen der Größen 120 und 240 Liter aus: Hier steigen die Sätze auf 170 Prozent des bisherigen Wertes, das sind 244,75 Euro (vorher 144 Euro) beziehungsweise 489,50 Euro (vorher 288 Euro).
Neu im Serviceangebot ist, dass nun auch 80 Liter fassende Restmüllgefäße einmalig bereitgestellt werden; hierfür sind 76,75 Euro zu entrichten. Außerdem werden nun auch Windel-Abfallsäcke im Dreierpack zu 2,50 Euro angeboten. Biotüten gibt die Stadtverwaltung weiterhin kostenlos ab. Kostenfrei ist auch die Sperrmüllsammlung.
Der Wertstoff mit seinem umfangreichen Angebot zur Sammlung und Entsorgung bleibt ebenfalls auch zu den Öffnungszeiten wie in diesem Jahr bestehen.
Sämtliche Gebührensätze können auf der städtischen Website eingesehen werden, außerdem erhalten die Eigentümer der anschlusspflichtigen Grundstücke Anfang kommenden Jahres einen detaillierten Gebührenbescheid zugesandt.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Gefäßgrößen zu reduzieren – sofern es der individuelle Bedarf beziehungsweise die satzungsmäßigen Mindestgrößen erlauben – und somit Gebühren zu sparen. Das Mindestvolumen einer Restmülltonne beträgt zehn Liter pro Person und Woche. Das entsprechende Antragsformular zur Änderung der Abfallbehälter kann auf der städtischen Website heruntergeladen werden. Fragen beantwortet die Stadtverwaltung unter Telefon 06107 773-388 oder per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de. (wö)