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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Die Beratungsstelle Altenhilfe der Stadt Kelsterbach lädt zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zum Thema Betreuung und Vorsorgevollmacht ein, die am Mittwoch, 29. März, 16.30 Uhr, im Gründersaal des Atrium, Dahlienstraße 23, stattfindet. Referenten sind Uwe Lautenschläger und Gerd Wieprecht von der Betreuungsbehörde des Kreises Groß-Gerau.
Das Betreuungsrecht hat jüngst die größte Reform seit seiner Einführung im Jahr 1992 erlebt und ist in reformierter Form am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Kern soll dafür Sorge getragen werden, dass die betroffene Person stärker beteiligt wird und ihre Selbstbestimmung trotz Erkrankung ein höheres Gewicht erhält. So soll der rechtliche Betreuer beispielsweise von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch machen, soweit dies wirklich erforderlich ist.
Eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt Ehegatten und Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften nun die Möglichkeit, den jeweils anderen zeitlich begrenzt in Fragen der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn die erkrankte Person nicht mehr eigenständig entscheiden kann – zum Beispiel bei der Einwilligung in ärztliche Eingriffe und zur Einleitung von Pflegemaßnahmen.
Die Referenten der Infoveranstaltung geben Hinweise zu Vor- und Nachteilen dieser Regelung sowie allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht und zur Erteilung von Vorsorgevollmachten. (wö)