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Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
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Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Für die Mitwirkung an Strafverfahren vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht werden Bewerber für das Schöffenamt beziehungsweise Jugendschöffenamt gesucht, die in Kelsterbach wohnen und zu Beginn der vier Jahre währenden Amtszeit am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sind. Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind – etwa Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete – und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sind in Strafprozessen – gegebenenfalls in der Jugendkammer – tätig. Am Amtsgericht leitet ein Berufsrichter die Sitzung und zwei Schöffen komplettieren die Richterbank. Am Landgericht wirken zwei bis drei Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen. Die Stimme eines Schöffen hat bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters. Während der Sitzung darf der Schöffe Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen.
Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt ein hohes Maß an Objektivität und Unparteilichkeit bei der Urteilsfindung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Bei der Beratung mit den Berufsrichtern muss man in der Lage sein, seinen Urteilsvorschlag meinungsstark zu vertreten, sich jedoch auch von besseren Argumenten überzeugen lassen können. Bewerber um das Schöffenamt sollten überdies gute Menschenkenntnis und Sozialkompetenz besitzen.
Insgesamt soll ein Schöffe im Jahr zwölf Sitzungstage Dienst tun, wobei eine Sitzung aus mehreren Verhandlungstagen bestehen kann. Die Sitzungstage werden für ein Jahr im Voraus festgelegt, sodass eine private Planung möglich ist. Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber für die Sitzungstage freigestellt werden und erhalten eine Entschädigung für den Verdienstausfall, das Zeitversäumnis und die entstandenen Fahrtkosten.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind online auf schoeffenwahl2023.de zu finden, direkt hier kann auch das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt beziehungsweise für das Schöffenamt heruntergeladen werden.
Bewerbungen nimmt die Stadt Kelsterbach bis zum 30. April per E-Mail an innere-organisation@kelsterbach.de oder postalisch an den Magistrat der Stadt Kelsterbach, Ressort 2 – Schöffenwahl, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach entgegen. (wö)