Einbürgerung

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Bürgerbüro

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Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde am 19. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dessen Inkrafttreten ist jedoch nicht vor April/Mai 2024 zu rechnen.

Auskünfte über den Inhalt des Gesetzes sowie Einzelheiten zur Umsetzung des geänderten Antragsverfahrens bei Einbürgerungen können daher derzeit vom Team 3.2 noch nicht erteilt werden. 
Es wird daher darum gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen bis weitere Informationen dazu bekannt sind. Wir informieren hierzu zeitnah.

Gebühren / Kosten für Einbürgerung

Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt derzeit 255 Euro, für ebenfalls einzubürgernde Kinder 51 Euro. 

Weiterführende Informationen 

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten: zur Webseite

Ihr Ansprechpartner

Sibylle Kreitz

Tel: 06107 773-244
Fax: 06107 773-267


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Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 202

Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach

Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. 8:00-12:00 h, Do. 14:00 - 18:00 h