Musikschulordnung

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Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
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Musikschulordnung der Musikschule Kelsterbach

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Aufgaben der Musikschule

Die Musikschule Kelsterbach ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Kelsterbach und hat die Aufgabe der musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Sie führt an die Musik heran, regt Musikalität an, findet und fördert musikalische Begabungen, leitet zum aktiven Musizieren an und vermittelt Freude an der Musik.

In verschiedenen Kursen angefangen von der „Pränatalen Musikförderung“ über die „Musikalische Früherziehung“ bis zur „Musikalischen Grundausbildung“ werden Kinder an die Musik herangeführt.

Für alle übrigen Personengruppen wird die Möglichkeit einer Grundausbildung ebenso geboten, wie ein qualifizierter Instrumental- und Vokalunterricht bzw. die Mitwirkung in Orchestern und/oder Ensembles.

Der Unterricht wird von qualifizierten Dozentinnen und Dozenten erteilt.

Es bestehen Kooperationen mit örtlichen Schulen und Kindertagesstätten, um die dortigen Angebote des Musikunterrichts sinnvoll zu ergänzen.

1.2 Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Musikschule nimmt alle organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben wahr.

1.3 Schuljahr und Ferien

Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung des Landes Hessen.

Während der Ferien und an den für Kelsterbach gültigen beweglichen Ferientagen bzw. bei notwendigen Schließungen der Unterrichtsstätten findet kein Unterricht statt.

Ferientermine und feststehende unterrichtsfreie Tage werden in der Regel mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen bleiben vorbehalten.

1.4 Anmeldung und Aufnahme

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht der Musikschule Kelsterbach können in der Regel jederzeit erfolgen, sind grundsätzlich jedoch nur schriftlich möglich. Entsprechende Anmeldeformulare sind in der Geschäftsstelle erhältlich oder online auf der Homepage der Stadt Kelsterbach hinterlegt.

www.kelsterbach.de/fileadmin/pdfs/formulare/170918_Anmeldung_Musikschulunterricht.pdf

Jeder Teilnahmeantrag für die Angebote der Musikschule bedarf einer schriftlichen Annahme durch die Geschäftsstelle.

Ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz besteht nicht. Die Plätze werden im Rahmen der Angebote sowie der Raum-, Dozenten- und Platzkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Die Auswahl der Dozentinnen / Dozenten bzw. Unterrichtszeiten und Örtlichkeiten bleibt der Musikschule Kelsterbach vorbehalten. Etwaige Wünsche der Musikschülerinnen und -schüler werden - soweit möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein diesbezüglicher Rechtsanspruch.

Die Musikschülerinnen und Musikschüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht bzw. an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.

Die in den Unterrichtsstätten jeweils gültigen Hausordnungen sind einzuhalten.

Mit der Anmeldung bei der Musikschule Kelsterbach werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.

Über die Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen beispielsweise mit Dozentinnen oder Dozenten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsstelle.

1.5 Probezeit

Für alle Fächer kann eine Probezeit von maximal drei Monaten in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Probezeit.

In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung über etwaige Ausnahmen entscheiden.

Die dreimonatige Probezeit gilt nicht bei zeitlich befristeten Kursen. Bei diesen Kursen gelten die ersten zwei Einheiten als Probestunde.

1.6 Abmeldung / Kündigung

Abmeldungen können grundsätzlich nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (30.06./31.12.) erfolgen.

Diese muss spätestens einen Monat im Voraus bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich vorgenommen werden.

Als von dieser Regelung abweichende begründete Ausnahmefälle anerkannt werden Wegzug oder eine längere Krankheit. In diesem Fall sind den Kündigungen entsprechende Dokumentationen beizufügen.

Handelt es sich um ein zeitlich befristetes Unterrichtsangebot, endet dieses automatisch mit Ablauf der Befristung und es bedarf keiner besonderen Kündigung. Maßgebend ist in diesem Fall der diesbezüglich geschlossene Vertrag.

Die Musikschule kann den Vertrag aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Verstöße gegen die Zahlungspflicht, nachhaltige Störung des Unterrichts oder Verstöße gegen die in den Unterrichtsstätten gültigen Hausordnungen fristlos kündigen.

Der Musikschulleitung bleibt es zudem vorbehalten, Musikschülerinnen und -schüler ggf. nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten von einer weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass im Unterricht mangels Eignung, Fleißes oder unregelmäßigen Besuchs keine normalen Fortschritte erzielt wurden und eine weitere Zusammenarbeit nicht zielführend ist.

Bei Entgelterhöhungen seitens der Musikschule besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung gegenüber der Musikschule schriftlich geltend zu machen.

1.7 Entgelte

Für die Leistungen der Musikschule werden Entgelte erhoben. Entgeltpflichtig sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an entsprechenden Angeboten bzw. deren gesetzliche Vertreter.

Die Zahlungspflicht beginnt mit der ersten eingeteilten Unterrichtsstunde und endet zum jeweiligen Vertragsende.

Kosten für Instrumente, Zubehör, Noten oder sonstige Unterrichtsmaterialien sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen.

Die Höhe der Unterrichtsentgelte sind dem Entgeltverzeichnis zu entnehmen.

Sie sind für alle Monate eines Kalenderjahres zu zahlen.

Fälligkeiten und Zahlungsmöglichkeiten

Die anfallenden Entgelte sind zum 15. eines jeden Monats entweder in bar bei der Stadtkasse Kelsterbach während der Sprechstunden, bargeldlos auf eines der in der Rechnung genannten Konten, per Dauerauftrag oder im SEPA-Verfahren zu entrichten.

Gebühren für nicht einlösbare Lastschriften, falsche Bankverbindung, nicht gedecktes Konto oder vergleichbar sind von den Zahlungspflichtigen zu tragen. Aufwendungen für fehlgeschlagene Lastschriften gehen zu Lasten des/der Zahlungspflichtigen.

Rabatte und Ermäßigungen

Rabatte und Ermäßigungen sind für Familien und aus sozialen Gründen möglich.

Familienermäßigungen
Nehmen mehrere Familienmitglieder am Unterricht teil, ermäßigt sich das Entgelt für das 2. Familienmitglied bei der günstigsten Unterrichtseinheit um 25 %, ab dem 3. um 50 %.

Mehrfachermäßigungen
Nehmen Musikschülerinnen oder Musikschüler an mehr als einem Fach teil, ermäßigt sich das Entgelt der günstigeren Unterrichtseinheit bei 2 Fächern um 25 %, ab der 3. Unterrichtseinheit um 50 %. 

Generell wird nur eine der beiden vorgenannten Ermäßigungen, in der Regel die für die Musikschülerinnen und Musikschüler günstigste Variante, gewährt.

Sozialermäßigungen
Unterrichtsentgelte können in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen werden. Anträge auf Sozialermäßigung sind individuell bei der Stadt Kelsterbach zu stellen.

Grundsätzlich werden Rabatte und Ermäßigungen erst ab monatlich fortlaufenden Kursen gewährt.

1.8 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfälle

Wird eine angebotene Unterrichtsstunde aus Gründen, die die Schülerin / der Schüler zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder Erstattung von anteiligen Entgelten.

Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, kann eine Erstattung des anteiligen Entgeltes schriftlich bei der Musikschule bis spätestens zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres beantragt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass weniger als 36 Unterrichtseinheiten inkl. etwaiger angebotener Nachholtermine abgehalten wurden.

1.9 Instrumentenausleihe / Leihinstrumente

Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente, sowie Gitarre, E-Gitarre und Keyboard können bei Bedarf gegen eine monatliche Leihgebühr bei der Musikschule Kelsterbach ausgeliehen werden.

Die Zuteilung erfolgt nach Anmeldedaten. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument seitens der Musikschülerinnen und Musikschüler besteht nicht.

Einzelheiten wie Ausleihkriterien, Ausleihzeit, die Höhe der monatlichen Leihgebühr werden in einem separaten Leihvertrag geregelt.

Grundsätzlich können Leihinstrumente auch zum Zeitwert käuflich erworben werden. Das Kaufinteresse muss schriftlich dokumentiert werden. Eine entsprechende Verkaufsentscheidung trifft die Musikschulleitung.

1.10 Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Hessen. Stellt eine Dozentin / ein Dozent bei Musikschülerinnen oder Musikschülern eine Krankheit fest, die das ordnungsgemäße Unterrichten verhindert oder unmöglich macht, kann der Unterricht für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt werden.

1.11 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz können der gesonderten Anlage entnommen werden.

1.12 Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Musikschule bzw. ihrer Dozentinnen und Dozenten besteht gegenüber minderjährigen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichts oder einer Probe bzw. eines Auftritts bei Veranstaltungen.

1.13 Haftungsausschluss

Die Musikschule haftet einzig für Schäden, die den Teilnehmerinnen oder Teilnehmern nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden / Verhalten ihrer Bediensteten entstanden sind.

2 Unterrichtsangebot

2.1 Elementare Musikpädagogik (Grundfächer)

2.1.1 Pränatale Musikförderung

Der Kurs richtet sich an werdende Mütter und Väter, die bereits ihren Kindern im Mutterleib eine musikalische Frühförderung ermöglichen wollen. Dieser Kurs verbindet verschiedene Elemente miteinander wie z.B. Sprechen, Singen, Yoga und Instrumentalspiel. Außerdem vermitteln Gruppenspiele wertvolle Gemeinschaftserfahrungen.

Einstieg: Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: 8 Einheiten

2.1.2 Musikbabys / Musikzwerge

Das zugrundeliegende musikpädagogische Konzept regt Kinder ab dem Kleinkinderalter und deren Eltern bzw. Begleitperson zum gemeinsamen Musizieren an. Durch musikalische Kinderspiele, Tänze und das gemeinsame Singen erfahren die Kinder eine frühe musikalische Förderung. Einfache Instrumente wie Klanghölzer, Glöckchen, Rasseln oder Trommeln lassen sie selbst aktiv werden. Die Kurse teilen sich in drei Altersphasen auf.

Einstiegsalter:          Phase 1: 0-12 Monate (Musikbabys)
                                    Phase 2: 1-2,5 Jahre (Musikzwerge 1)
                                    Phase 3: 2,5-3,5 Jahre (Musikzwerge 2)

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: 16 Einheiten im Halbjahr

Mit Begleitperson

2.1.3 Musikalische Früherziehung

Spielerische Bekanntmachung mit den Elementen der Musik unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums. Dieser Kurs bietet den Kindern die Möglichkeit, grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Musik (Klangfarbe, -dauer, -stärke) zu erfahren und umzusetzen.

Einstiegsalter: zwischen 3 und 4 Jahren

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: Circa 2 Jahre, monatlich fortlaufend

2.1.4 Musikalische Grundausbildung – Finde deinen Sound!

Der Anschlusskurs an die Musikalische Früherziehung vermittelt und vertieft spielerisch die Grundlagen der Musik wie Rhythmus, Notation, Metrum und Harmonie. Auch das musikalische Gestalten von Geschichten durch das Orff-Instrumentarium ist Bestandteil dieses Kurses.

In diesem Kurs lernen die Kinder auch weitere Instrumente kennen, die von den jeweiligen Fachdozentinnen und -dozenten vorgestellt werden.

Im Anschluss oder zeitgleich an diesen Kurs können die Kinder zum Instrumental- oder Gesangsunterricht wechseln.

Einstiegsalter: zwischen 5 und 6 Jahren

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: 1 bis 2 Jahre, monatlich fortlaufend

2.1.5 Musikalische Grundausbildung für Erwachsene – Musik steckt in Dir!

Musikalische Vorkenntnisse sind für diesen Kurs nicht nötig. Er richtet sich an alle, die sich gerne zu Musik bewegen und auch aktiv Musik machen möchten. Bewegung – Singen – Bodypercussion

Einstiegsalter: offen

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: 16 Einheiten im Halbjahr

2.2 Instrumentalunterricht

2.2.1   Orchesterklasse

Unterrichtet werden folgende Instrumente: Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Saxophon, Posaune, Tuba und Schlagzeug.

Hierbei hat die Schülerin / der Schüler wöchentlich einmal 30 oder 45 Minuten Unterricht.

2.2.2   Gesang

Die Musikschule Kelsterbach bietet Gesangsunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene an, die Freude am Gesang und der Musik haben.

Im individuellen Einzelunterricht werden Farbigkeit, Klangvolumen und Beweglichkeit der Stimme geweckt und gefördert.

Das Angebot ist sowohl für Chor-, als auch für Hobbysänger geeignet und umfasst auch die Stimmbildung, Atemtechnik, Stilistik, Interpretation und Sprecherziehung.

Einstiegsalter: ab 8 Jahren

Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten

Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.3 Klavier, Orgel und Akkordeon

Einzelunterricht

Einstiegsalter: ab 7 Jahren

Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten

Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.4 Gitarre und E-Gitarre

Zweier- oder Einzelunterricht

Einstiegsalter: ab 7 Jahren

Dauer einer Unterrichtseinheit: 30 oder 45 Minuten

Dauer des Kurses: unbefristet

2.2.5   Ergänzungsfächer

In der Gemeinschaft musizieren entspricht der natürlichen Neigung der Instrumentalisten und dient zur Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts.

Die Musikschule bietet allen Schülerinnen und Schülern daher die Mitwirkung in Orchestern und/oder Ensembles bzw. einer Big Band an.

Die Teilnahme ist für Musikschülerinnen und Musikschüler der Musikschule Kelsterbach kostenlos.

2.2.6   Instrumenten-Schnupperkurs

Dieser Kurs soll die Möglichkeit geben, die spezielle Begabung jedes Einzelnen festzustellen und die Entscheidung über die Wahl eines Musikinstrumentes erleichtern.

In einem Turnus von 6 Wochen besuchen jeweils 2 Interessenten den Fachunterricht: Violine, Cello, Blockflöte und Fagott, Querflöte, Klarinette und Saxophon, Schlaginstrumente, Klavier, Gitarre, Trompete und Posaune.

Zweiergruppe

Dauer einer Unterrichtseinheit: 45 Minuten

Dauer des Kurses: 6 Einheiten

2.3 Workshops und zusätzliche Kurse

Die Musikschule bietet ergänzend zum bestehenden Angebot Workshops und weitere Kurse nach Bedarf an. Die Preise der Kurse werden kalkuliert und entsprechend festgesetzt.

Ihre Ansprechpartner

Herr Marc Fischer
Musikschulleiter
Tel.: 06107-773347



Herr Sascha Jähnichen
Verwaltungsangestellter
Tel.: 06107-773326

Fax: 06107-1382
E-Mail: musikschule@kelsterbach.de


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65451 Kelsterbach

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung