An- & Abmeldung

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Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

An- und Abmeldungen an der Musikschule Kelsterbach

Anmeldung und Aufnahme

Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht der Musikschule Kelsterbach können in der Regel jederzeit erfolgen, sind grundsätzlich jedoch nur online oder schriftlich möglich. Die Online-Anmeldung kann über den nachfolgenden Link ausgefüllt werden (https://www.kelsterbach.de/leben-in-kelsterbach/bildung/musikschule/online-anmeldung/).. Ein Anmeldeformular im PDF-Format ist auf dieser Seite online abrufbar oder erhältlich in der Geschäftsstelle der Musikschule Kelsterbach.

Jeder Teilnahmeantrag für die Angebote der Musikschule bedarf einer Annahme durch die Geschäftsstelle.

Ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz besteht nicht. Die Plätze werden im Rahmen der Angebote sowie der Raum-, Dozenten- und Platzkapazitäten zur Verfügung gestellt.

Die Auswahl der Dozentinnen / Dozenten bzw. Unterrichtszeiten und Örtlichkeiten bleibt der Musikschule Kelsterbach vorbehalten. Etwaige Wünsche der Musikschülerinnen und -schüler werden - soweit möglich - berücksichtigt. Es besteht jedoch kein diesbezüglicher Rechtsanspruch.

Die Musikschülerinnen und Musikschüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht bzw. an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.

Die in den Unterrichtsstätten jeweils gültigen Hausordnungen sind einzuhalten.

Mit der Anmeldung bei der Musikschule Kelsterbach werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.

Über die Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen beispielsweise mit Dozentinnen oder Dozenten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsstelle.

Probezeit

Für alle Fächer kann eine Probezeit von maximal drei Monaten in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen. 
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Probezeit.

In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung über etwaige Ausnahmen entscheiden.

Abmeldung / Kündigung

Abmeldungen können grundsätzlich nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (30.06./31.12.) erfolgen. Diese muss spätestens einen Monat im Voraus bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich vorgenommen werden. Als von dieser Regelung abweichende begründete Ausnahmefälle anerkannt werden Wegzug oder eine längere Krankheit. In diesem Fall sind den Kündigungen entsprechende Dokumentationen beizufügen.

Handelt es sich um ein zeitlich befristetes Unterrichtsangebot, endet dieses automatisch mit Ablauf der Befristung und es bedarf keiner besonderen Kündigung. Maßgebend ist in diesem Fall der diesbezüglich geschlossene Vertrag.

Die Musikschule kann den Vertrag aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Verstöße gegen die Zahlungspflicht, nachhaltige Störung des Unterrichts oder Verstöße gegen die in den Unterrichtsstätten gültigen Hausordnungen fristlos kündigen.

Der Musikschulleitung bleibt es zudem vorbehalten, Musikschülerinnen und -schüler ggf. nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten von einer weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass im Unterricht mangels Eignung, Fleißes oder unregelmäßigen Besuchs keine normalen Fortschritte erzielt wurden und eine weitere Zusammenarbeit nicht zielführend ist.

Bei Entgelterhöhungen seitens der Musikschule besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung gegenüber der Musikschule schriftlich geltend zu machen

Ihre Ansprechpartner

Herr Marc Fischer
Musikschulleiter
Tel.: 06107-773347



Herr Sascha Jähnichen
Verwaltungsangestellter
Tel.: 06107-773326

Fax: 06107-1382
E-Mail: musikschule@kelsterbach.de


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Neues Rathaus - II. Stock - Zimmer 407

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65451 Kelsterbach

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung