Schlichtungsverfahren

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Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Schlichten statt richten!

Das Schiedsamt ist ein ehrenamtliches Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt, in dem die Gegenpartei wohnt. Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnisse über Räume ist das Schiedsamt ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden. Adressen anderer Schiedsämter in Hessen erfahren Sie auf der Internetseite des Landesverbandes des Bundes Deutscher Schiedsleute (www.bds-lv-hessen.de).

Bei folgenden Anliegen können wir Ihnen als Schiedsleute helfen: 

Zivilrecht: 
Nachbarschaftsangelegenheiten, vermögensrechtliche Streitigkeiten 

Strafrecht: 
Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche

Das Schiedsamt kann auch - was bisher wenig bekannt ist - freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlichrechtliche Ansprüche angerufen werden. 
Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können. 
Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.

Vorteile einer Schlichtung vor dem Schiedsmann

Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. 

Eine Schlichtung vor dem Schiedsamt trägt daher in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien bei, als ein „erstrittenes Urteil". Gleichwohl werden gerade die Zivilgerichte auch in sogenannten Bagatellsachen immer mehr in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen durch alle Instanzen gestritten. 
Ein solches Verfahren sollte jedoch den Fällen vorbehalten bleiben, die unbedingt der gerichtlichen Klärung bedürfen. 

Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist häufig der bessere und auch kostengünstigere Weg, einen Konflikt zu bereinigen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen. 

Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur wenige Euro. Die Erfolgsbilanz der Schiedsämter kann sich sehen lassen. Seit langen Jahren werden über die Hälfte der Verfahren zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Dieses Ergebnis ist es sicherlich wert, vor der Einschaltung eines Gerichts zunächst einmal eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt zu versuchen. 

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner leben und wohnen in ihrem Amtsbezirk. Deshalb kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streites und haben in solchen Fällen oft bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

Kosten

Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind nicht unbezahlbar. 
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen.
Für ca. 40,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen.

Ihre Ansprechpartner

Jörg Ritzkowsky
Fachbereichsleiter / Liegenschaften / Sicherheit und Ordnung / Schiedsmann / Ortsgerichtsvorsteher

Tel: 06107-773242
Fax: 0 61 07 - 13 82
eMail: schiedsamt@kelsterbach.de


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Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 211

Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach

Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 8:00-12:00 h,
Do. 14:00 - 18:00 h
(nach telefonischer Vereinbarung)