Geburtenanmeldung

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

Ihre Behördennummer

Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige 

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in  verpflichtet: 

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, 
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. 

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister. 
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen. 
  • ein Personalausweis oder Reisepass

Ihre Ansprechpartner

Silvana Dreilich-Rolle
Telefon: 06107 773-236

Susanne Harder-Wambach
Telefon: 06107 773-362


> E-Mail schreiben

Altes Rathaus - 1. Stock – Zimmer 111

Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach

Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr.: 8:00-12:00 h
Do.14:00-18:00 h