Während der Öffnungszeiten
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Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
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Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der oder des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.
Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will oder muss, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.
Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftssteuergesetz. Für weitere Auskünfte steht das zuständige Amtsgericht Rüsselsheim zur Verfügung. Das Ortsgericht Kelsterbach ist hierbei unterstützend tätig.
Jörg Ritzkowsky
Tel: 06107-773242
Altes Rathaus - 2.Stock - Zimmer 211
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Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 8:00-12:00 h, Do. 14:00 - 18:00 h