Sicherung des Nachlass

Während der Öffnungszeiten

06107-773-1

Ihre Behördennummer

Bürgerbüro

Kontaktdaten

Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der oder des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen. 
Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will oder muss, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist. 
Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftssteuergesetz. Für weitere Auskünfte steht das zuständige  Amtsgericht Rüsselsheim zur Verfügung.  Das Ortsgericht Kelsterbach ist hierbei unterstützend tätig.

Ihre Ansprechpartner

Jörg Ritzkowsky
Tel: 06107-773242

Altes Rathaus - 2.Stock - Zimmer 211


Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach

Fax: 06107-1382

Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 8:00-12:00 h, Do. 14:00 - 18:00 h