Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Für eine Eheschließung im Ausland wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass kein Ehehindernis besteht.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig. Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses entstehen folgende Kosten:
Altes Rathaus – 1.Stock – Zimmer 111
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr.: 8:00-12:00 h
Do.14:00-18:00 h