Bebauungspläne

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Bebauungspläne der Stadt Kelsterbach

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die rechtskräftigen Bebauungspläne in Kelsterbach. Aufgabe von Bebauungsplänen – ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, das heißt, er macht u.a. Angaben dazu, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen und welche Nutzung stattfinden darf.

Ein Bauvorhaben, das in einem Gebiet ohne Bebauungsplan realisiert werden soll, ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn das Baugrundstück im sogenannten Innenbereich liegt und es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies beurteilen die Stadt Kelsterbach und die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Bauantrages, den der Bauherr bei der Bauaufsichtsbehörde stellt, sobald er ein konkretes Vorhaben plant. Im sogenannten Außenbereich sind Vorhaben in der Regel nicht zulässig.

Die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Groß-Gerau erteilt die Baugenehmigungen.

Gerne beraten wir Sie zu den bauplanungsrechtlichen Fragen bei Ihrem Bauvorhaben. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Mack, 0160-99204649. Bitte bringen Sie zur Beratung alle Skizzen und Baupläne mit, die Ihnen schon vorliegen.

Satzungen:
Vorkaufsrecht Stadtmitte
Stellplatzsatzung

Pläne

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Begründungen

Ihre Ansprechpartner

Sachbearbeitung Stadtplanung

Bettina Weise
Tel: 06107-773419

Bauberatung

Sebastian Mack
Tel: 0160-99204649

Altes Rathaus - 3. Stock

Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach

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Nach telefonischer Vereinbarung


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