Während der Öffnungszeiten
06107-773-1
Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach
www.kelsterbach.de
buergerbuero@kelsterbach.de
Tel.: 06107-7731
Fax: 06107-1382
Ohne Termin:
Mo 8-12 Uhr, Di 8-12 Uhr + 14-16 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Mit Termin:
Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr
Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr
Das 1984 gebaute Bürgerhaus wurde am 30. April 2006 nach dem ein Jahr zuvor verstorbenen Ehrenbürger und Ehrenbürgermeister Friedrich Treutel umgenannt.
Es ist kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt von Kelsterbach. Hier finden jährlich mehr als 150 Veranstaltungen, Tagungen und Feierlichkeiten statt
Verkehrsgünstig gelegen befindet es sich in unmittelbarer Nähe zum Kelsterbacher Bahnhof (ca. 3 Min. Fußweg) und verfügt über eine Tiefgarage mit 78 Stellplätzen.
Das Raumangebot ist vielseitig, zeitgemäß und ansprechend.
Neben kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen der Stadt richten hier auch die örtlichen Vereine viele Veranstaltungen vor allem im Bürgersaal aus. Auch für Vereins- und Familienfeiern können die Räumlichkeiten angemietet werden. Die Musikschule hat im Gebäudekomplex eigene Unterrichts- und Lehrräume.
Die Besucher erreichen das Foyer über eine großzügig angelegte Freitreppe, über mehrere Wege oder über einen Aufzug aus der Tiefgarage.
Auch vom Main ist das Fritz-Treutel-Haus schon von weitem zu erkennen.
Wenn Sie mit dem PKW anreisen, steht Ihnen in der Bergstraße eine Tiefgarage mit 78 Stellplätzen zur Verfügung.
Fúßgänger erreichen die Örtlichkeit über Treppenstufen aus der Bergstraße oder sie nutzen die ebenerdigen Zugänge von der Mainzer Straße, der Kochstraße oder der Staufenstraße.
Friedrich Treutel war Ehrenbürger und Ehrenbürgermeister unserer Stadt und hat Kelsterbach über 35 Jahre und 7 Monate als Bürgermeister von 1961 bis 1997 maßgeblich gestaltet und geprägt.
"Seine" Stadt machte während dieser Zeit einen Entwicklungssprung von einem größeren Dorf hin zu einer pulsierenden Stadt. Gemeinsam mit seinen politischen Weggefährten sorgte er für die Ansiedlung von großen Unternehmen. Kelsterbach gewann dadurch an Wohlstand, den er immer in Form von politischen Preisen und einer überdurchschnittlichen Infrastruktur an seine Mitmenschen weiterzugeben wusste.
"Unser Fritz", wie ihn seine Kelsterbacher liebe- und auch respektvoll bezeichneten, war für viele Menschen in der Region Rhein-Main die Verkörperung von Kelsterbach schlechthin. Die Politik und das Rathaus waren bis zu seiner schweren Krankheit sein Leben. Mit 75 Jahren verstarb er am 30. April 2005.
Im gleichen Jahr erschien ein von Walter Keber zusammengestelltes und von der Stadt Kelsterbach herausgegebenes Buch mit dem Titel "Kelsterbach ist mein Leben", das sich Interessenten hier auch als PDF-Datei ansehen können.
Zu seinem ersten Todestag wurde das während seiner Amtszeit 1984 gebaute damalige Bürgerhaus im Gedenken an sein Lebenswerk umbenannt. Sichtbar gemacht ist dies durch ein Schild an der Bergstraße und eine Erinnerungstafel im Foyer des Hauses (siehe oben).
Sein Nachfolger als Bürgermeister, Erhard Engisch, erläuterte in seiner damaligen Laudatio: "„Fritz Treutel war ein Glücksfall für Kelsterbach, er hat seine ganze Kraft für die Entwicklung dieser Stadt und seiner Einwohner eingesetzt", habe sich zudem in der Regionalpolitik engagiert und war entscheidend an der Schaffung eines Gemeinsinns und eines Zusammengehörigkeitsgefühls beteiligt.
Der diesbezügliche Beschluss zur Umbenennung des Hauses im Stadtparlament kam einstimmig zustande.
Ortseingang von A 66 kommend:
Abfahrt Kelsterbach, Sindlingen – Richtung Kelsterbach Nord / Unterdorf (zweite Spur von rechts); Schwanheimer Straße bis zum Ende befahren (Linkskurve), Mainstraße ebenfalls bis zum Ende, rechts abbiegen in die Bergstraße. Nach ca. 100 m Abbiegerspur nach links zur Tiefgarage des Fritz-Treutel-Hauses.
Ortseingang von Raunheim / Rüsselsheim kommend (A 3):
Rüsselsheimer Straße bis Höhe Bahnhof; Kreisel an der 2.Ausfahrt verlassen in die Bergstraße, diese bis nach der Rechtskurve befahren, dann rechts in die Tiefgarage des Fritz-Treutel-Hauses einbiegen.
Ortseingang von Frankfurt kommend (A 5):
Abfahrt Kelsterbach, Richtung Rhein-Main-Flughafen, danach rechts abbiegen Richtung Kelsterbach, an Ampelkreuzung geradeaus über die Eisenbahnbrücke, Frankfurter Straße bis Höhe Esso-Tankstelle; rechts in die Mainzer Straße abbiegen, geradeaus bis zum Ende, rechts abbiegen in die Bergstraße, diese bis nach der Rechtskurve befahren, dann rechts in die Tiefgarage des Fritz-Treutel-Hauses einbiegen.
Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist er für 30 Personen geeignet.
Die Anmietung ist nur samstags oder sonntags möglich.
Anmietungsantrag für kleine städtische Räumlichkeiten: siehe Download PDF
Die Räumlichkeit kann nur Samstags oder/und Sonntags angemietet werden.
Eine Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist für bis zu 35 Personen, rein mit Stühlen für bis zu 50 Personen individuell möglich.
Zur Ausstattung gehören eine Teeküche und Garderobe, ein Beamer, Overheadprojektor und eine Leinwand.
Anmietungsantrag für kleine städtische Räumlichkeiten: siehe Download PDF
Bei Bedarf läßt er sich mit dem Feuerreiterzimmer durch eine Verbindungstür kombinieren. Beide Räume zusammen erhalten so eine Gesamtgröße von 117 m².
Eine Küche ist nur dann vorhanden, wenn die vorgenannten Räumlichkeiten zusammen angemietet werden.
Die Garderobe befindet sich im Flur und kann auch von den Nutzern des Feuerreiterzimmers in Anspruch genommen werden.
Die Anmietung ist nur samstags und sonntags möglich.
Anmietungsantrag für kleine städtische Räumlichkeiten: siehe Download PDF
Das Feuerreiter-Zimmer lässt sich mit der Kelsterstube durch eine Verbindungstür kombinieren.
Beide Räume sind durch eine Teeküche abgetrennt.
Eine Garderobe befindet sich im Flur.
Anmietungsantrag für kleine städtische Räumlichkeiten: siehe Download PDF
Beide sind mit einer separaten Teeküche, jedoch nur einer Garderobe ausgestattet.
Je nach Bestuhlung fasst der Saal ca. 70 Personen, bei Stuhlreihen erhöht sich die Kapazität auf ca. 90 Personen.
Eine Vermietung ist nur an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag möglich.
Anmietungsantrag für kleine städtische Räumlichkeiten: siehe Download PDF
Mit 432 qm ist der mit Parkettboden versehene Bürgersaal der größte Raum des Fritz-Treutel-Hauses und bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen für maximal 450 Personen zugelassen.
Er verfügt über eine 12 x 8 m große Bühne, die durch eine Vorbühne noch vergrößert werden kann, eine Galerie im hinteren Bereich sowie eine seitliche Empore, wo insgesamt 56 Personen Platz finden. Ton- und Lichttechnik ist ebenfalls vorhanden. Die Bedienung darf nur von Fachpersonal ausgeführt werden. Zur Ausstattung des Saales gehört darüber hinaus noch ein Cramer-Konzertflügel.
Die beiden Glasfronten an den Seiten ermöglichen einerseits einen wunderschönen Blick auf den Main und andererseits auf den Vorplatz und sind entsprechend verdunkelbar. Durch das Herausfahren von entsprechenden Wänden kann der Bürgersaal auch geteilt werden. Die Felder können sowohl komplett, als auch wie auf den obigen Bildern dargestellt, nur teilweise genutzt werden.
Die Anmieter können zwischen einer Reihenbestuhlung mit Tischen und Stühlen, Tischblöcken oder Stuhlreihen wählen, wobei die Varianten von den genehmigten Bestuhlungsplänen nicht abweichen dürfen und die notwendigen Flucht- und Rettungswege beinhalten müssen. Auch eine ansteigende Bestuhlung durch den Aufbau einer transportablen Teleskoptribüne ist möglich. Diese eignet sich vor allem für Theater- und Konzertveranstaltungen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Hausmeistern, die Sie bei Fragen gerne entsprechend beraten.
Je nach Bestuhlungsvariante und Besucherzahl kann auch die Anwesenheit eines gebührenpflichtigen Brandsicherheitsdienstes durch die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach nötig sein.
Angemietet werden kann auch eine Großraumküche, deren Ausschankbereich direkt an den Saal angrenzt.
Neben einem Behinderten-WC befindet sich hier auch eine Wickelstation für die jüngsten Gäste.
In Ausnahmefällen werden für die Gastronomie hier Sitzmöglichkeiten geschaffen bzw. Buffets aufgebaut.
Neben der Garderobe befindet sich die Großraumküche mit Ausschanktresen.
Die Treppe unmittelbar neben der Küche führt zu zwei Großsanitäranlagen für Damen und Herren.
Über einen Treppenaufgang erreichen Interessenten den "Bierbrunnen" und Sitzmöglichkeiten im I. Stock.
Neben der Garderobe im Foyer befindet sich eine Großraumküche mit separatem Ausschanktresenbereich.
Sie ist auch über eine Tür direkt vom Bürgersaal aus zugänglich und kann ebenfalls angemietet werden.
Die Ausstattung erfragen Sie bei Interesse bitte bei den zustädigen Hausmeistern.
Sie ist mittels einer Treppe neben der Küche zu erreichen. Im Foyer befindet sich darüber hinaus ein Behinderten-WC. Hier ist auch eine Wickelstation angebracht (Bild 4).
Für den Hessensaal steht eine separate Toilettenanlage für Damen und Herren zur Verfügung.
Sie befindet sich im Flur neben dem Eingang zum Saal (Bild 5).
Darüber hinaus führt über die Garderobe auch eine Treppe zur Großraumtoilettenanlage (Bilder 2 - 3) bzw. zu den sanitären Einrichtungen des Clubraumes Mainblick (Bild 7).
Die Toiletten für das Feuerreiterzimmer, das Dreieichzimmer und die Kelsterstube sowie die Musikschulräumlichkeiten befinden sich im I. Stock
(Bild 6).
Auch der Clubraum "Mainblick" verfügt neben der Eingangstür über separate Waschmöglichkeiten und Toiletten (Bild 7), jeweils für Damen (links) und Herren (rechts) getrennt.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Bergstraße.
Von beiden Parkebenen führt ein Treppenhaus oder ein Aufzug die Besucher/innen des Hauses zu den einzelnen Räumlichkeiten. Lediglich der Clubraum "Mainblick" ist nicht mit dem Aufzug zu erreichen.
Ein weiteres Treppenhaus führt zur Einfahrt in die Bergstraße.
Sollten hier alle Parkplätze belegt sein stehen Ausweichplätze auf dem benachbarten Parkplatz "Kelstergrund" (Ausfahrt Tiefgarage rechts abbiegen, in der Kurve rechts und direkt wieder links abbiegen) bzw. am Bahnhof (Ausfahrt Tiefgarage links, Bergstraße bis zum Ende befahren) zur Verfügung.
Die städtischen Bediensteten Wolfgang Lämmle, Reinhold Benkesch und Siegfried Koslik kümmern sich um die Belange der Anmieter des Fritz-Treutel-Hauses.
Sie beraten auch gerne bezüglich Bestuhlung, Technik und Dekoration.
Sie erreichen die Hausmeister des Fritz-Treutel-Hauses unter Telefon 06107 773-520 oder 0160 90736897.
Bitte bedenken Sie, dass die Kollegen nicht immer erreichbar sein können, und hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
I.1 | Diese Haus- und Benutzungsordnung gilt für die Räumlichkeiten im Fritz-Treutel-Haus der Stadt Kelsterbach, Bergstraße 20. |
I.2 | Zuständig für die Überlassung der Räume des Fritz-Treutel-Hauses ist die Stadt Kelsterbach, vertreten durch das Amt für Kultur, Sport und Vereinsarbeit, Museum, Sport- und Wellnessbad. Es entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Raumbelegung. |
I.3 | Die Räume des Bürgerhauses können nur für Veranstaltungen, welche gemeinnützigen, kulturellen, jugendpflegerischen, kommunalen, staatsbürgerlichen oder gesellschaftlichen Zwecken dienen, überlassen werden. Das Fritz-Treutel-Haus steht folgenden Personen und Gruppen zur Verfügung:
Im Fritz-Treutel-Haus dürfen nur solche Veranstaltungen stattfinden, die der Eigenart des Hauses vorbehalten sind. Für Veranstaltungen, welche dem Wesen der freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung entgegenstehen darf das Fritz-Treutel-Haus nicht benutzt werden. Zudem darf das Fritz-Treutel-Haus nicht für Veranstaltungen genutzt werden, die Sitte, Moral und öffentliche Ordnung gefährden. Außerdem sind Veranstaltungen untersagt, bei denen Gefahr besteht, dass das Innere der Säle sowie Einrichtungsgegenstände durch die Art und das Ausmaß der Benutzung beschädigt werden. Dabei ist insbesondere an Veranstaltungen gedacht, die über den Rahmen der Fassungsmöglichkeit eines Saales hinausgehen. In Zweifelsfällen entscheidet der Magistrat. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. |
I.4 | Samstage und Sonntage sind vom Übungsbetrieb der Vereine möglichst freizuhalten. |
I.5 | Finden in verschiedenen Räumen des Fritz-Treutel-Hauses gleichzeitig Veranstaltungen statt, so haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen. |
I.6 | Übungsgruppen dürfen die Räume nur in Begleitung des Übungsleiters betreten. |
II.1 | Für jede laufend wiederkehrende Benutzung von Räumlichkeiten des Fritz-Treutel-Hauses bedarf es eines schriftlichen Vertrages zwischen der Stadt Kelsterbach und dem Nutzer. |
II.2 | Für jede einmalige Benutzung wird, auf entsprechenden schriftlichen Antrag, ein Mietvertrag zwischen der Stadt Kelsterbach und dem Benutzer abgeschlossen. |
II.3 | Bei Vertragsabschluss mit rechtsfähigen Personenmehrheiten (juristische Personen) gilt die juristische Person selbst als „Veranstalter“ im Sinne dieser Ordnung. Für eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit kann ein Überlassungsvertrag nur durch eine oder mehrere einzelne natürliche Personen abgeschlossen werden, die sich jeweils auch nur selbst berechtigen oder verpflichten können. |
II.4 | „Veranstalter“ im Sinne dieser Ordnung sind bei den nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten diejenigen natürlichen Personen, die bei Vertragsabschluss unterzeichnet haben. |
II.5 | Reservierungen sind unverbindlich. |
II.6 | Die Stadt kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. |
II.7 | Das Abhalten von Proben und die Sondernutzung der Räume für die Vorbereitung der Veranstaltung, z.B. das Anbringen von Dekoration, muss besonders beantragt sein. |
II.8 | Der Veranstalter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung des Fritz-Treutel-Hauses auf Dritte zu übertragen. |
II.9 | Bei Verstoß gegen diese Haus- und Benutzungsordnung ist der Veranstalter auf Verlangen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch die vor Ort anwesenden Hausmeister, zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Wird dieser Verpflichtung nicht entsprochen, so ist die Stadt Kelsterbach berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Veranstalters durchzuführen. Der Veranstalter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der vollen Miete und Nebenkosten verpflichtet. |
II.10 | Erfüllungsort ist Kelsterbach. Gerichtsstand ist Rüsselsheim. |
III.1 | Die Stadt Kelsterbach überlässt die Räume und Einrichtungen des Fritz-Treutel-Hauses in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Räume einschl. Fußböden sowie die Geräte und sonstigen Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Es muss sichergestellt sein, dass schadhafte Räume, Geräte und sonstige Einrichtungen nicht benutzt werden. Der Benutzer hat bei der Übergabe festgestellte bzw. durch die Benutzung entstandene Schäden unverzüglich dem Hausmeister zu melden. |
III.2 | Räume und Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Für entstandene Schäden werden die Veranstalter und die Schädiger haftbar gemacht. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, welche von ihm oder seinen Gästen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Hierfür ist er gegenüber der Stadt bzw. geschädigten Dritten schadenersatzpflichtig. |
III.3 | Der Veranstalter stellt die Stadt Kelsterbach von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und Einrichtungen und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen. |
III.4 | Der Veranstalter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Kelsterbach und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffs Ansprüchen gegen die Stadt Kelsterbach und deren Bedienstete oder Beauftragte. |
III.5 | Der Veranstalter haftet gegenüber der Stadt Kelsterbach für alle aus der Benutzung entstandenen Schäden an den Baulichkeiten, den Geräten, am Inventar und an sonstigen Einrichtungen. Dies gilt auch für Schäden, die die Besucher der Veranstaltungen verursachen. Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Probe, der Vorbereitung und der Aufräumungsarbeiten durch ihn, durch Beauftragte und Besucher entstehen. Über sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt Kelsterbach keine Haftung, sie lagern vielmehr auf Gefahr des Veranstalters in den ihm zugewiesenen Räumen. |
IV.1 | Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Hausordnung einzuhalten, den Weisungen des Hausmeisters zu folgen und festgelegte Auflagen zu erfüllen. Der Veranstalter ist für die Ordnung in den benutzten Räumen verantwortlich. |
IV.2 | Die Zahl der Sitzplätze und der Besucher sowie das Anbringen von Dekorationen richtet sich nach den baubehördlichen Vorschriften. Insbesondere sind die Eingänge zu den Räumen sowie die Notausgänge und die Treppenhäuser von allen Hindernissen freizuhalten. Über einen evtl. gebührenpflichtigen Brandsicherheitsdienst entscheidet die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach nach Beantragung der jeweiligen Räumlichkeit. |
IV.3 | Das Fritz-Treutel-Haus bzw. angemietete Clubräume sowie der Küchen- und Ausschankbereich sind eine Stunde nach Veranstaltungsende durch den Veranstalter zu räumen bzw. an den Hausmeister zu übergeben. |
IV.4 | Dekorationen dürfen im Bereich der Bühne und des Saales nur im Einvernehmen mit dem Hausmeister angebracht und abgenommen werden. |
IV.5 | Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. an Böden, Wänden, Decken oder Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet. |
IV.6 | Für die Dekoration der Bühne und Räume mit Blumen hat der Veranstalter selbst zu sorgen. |
IV.7 | Bei einfacher Beleuchtung und Tonübertragung kann der Dienst des Hausmeisters in Anspruch genommen werden. |
IV.8 | Das Mobiliar des Fritz-Treutel-Hauses darf nicht für Veranstaltungen die im Außenbereich stattfinden benutzt werden. Gegebenenfalls sind hierfür die vorhandenen Zeltgarnituren zu verwenden. |
IV.9 | Die Benutzung der Außenbühne ist bei entsprechender Voranmeldung beim Amt für Kultur, Sport und Vereinsarbeit, Museum, Sport- und Wellnessbad und anschließender Absprache mit dem Hausmeister möglich. |
IV.10 | Die Nutzung des Bierbrunnens und die Einrichtung einer zusätzlichen Sektbar im Foyerbereich muss mit dem Antrag auf Anmietung des Bürgersaales beantragt werden. |
V.1 | Privatpersonen und Personengruppen aus Kelsterbach sowie ortsfremde Personen |
Mietgegenstand | Preis pro Tag |
Bürgersaal | 200,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 150,00 € (Pauschal) |
Empore | 50,00 € |
Bühne und Umkleidekabine | 50,00 € |
Küchennutzung | 50,00 € |
Hessensaal | 100,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 75,00 € (Pauschal) |
Clubräume | 50,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 35,00 € (Pauschal) |
Für Auf- und Abbau an Tagen, abweichend vom Veranstaltungstag, werden 100 % der Kosten des reservierten Saales berechnet. Im Falle einer Stornierung fallen 100 % der Kosten des reservierten Saales an.
|
V.2 | Gewerbetreibende und Gewerbe mit Sitz in Kelsterbach |
Mietgegenstand | Preis pro Stunde |
Bürgersaal | 160,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 150,00 € (Pauschal) |
Empore | 40,00 € |
Bühne und Umkleidekabine | 40,00 € |
Küchennutzung | 20,00 € |
Hessensaal | 50,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 75,00 € (Pauschal) |
Clubräume | 50,00 € |
Auf- und Abbau gem. Bestuhlungsplan | 35,00 € (Pauschal) |
Für Auf- und Abbau an Tagen, abweichend vom Veranstaltungstag, werden 100 % der Kosten des reservierten Saales berechnet. |
Über die Vermietung des Foyerbereiches für Ausstellungen entscheidet die Stadt Kelsterbach im Einzelfall und legt eine Pauschalgebühr fest. |
Diese Haus- und Benutzungsordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft. |
Kelsterbach, den 20.12.2016 |
Der Magistrat der Stadt Kelsterbach |
gez. |
1. Antragsformulare auf Überlassung großer städtischer Räumlichkeiten (z. B. Bürgersaal Fritz-Treutel-Haus, Mehrzweckhalle Süd, Mehrzweckhalle Nord) erhalten Interessenten im Fachdienst I.2.6 (Brand- und Katastrophenschutzamt, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 204) und im Fachdienst II.1.5 (Kultur, Sport- und Vereinsarbeit, Rathaus-Neubau, II. Stock, Zimmer 407) bzw. sind auf der Homepage als PDF-Datei hinterlegt.
2. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin vollständig ausgefüllt bei der Stadtverwaltung Kelsterbach, Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach abzugeben.
3. Der Fachdienst I.2.6 überprüft danach zunächst die Erforderlichkeit eines Brandsicherheitsdienstes (BSD).
4. Sollte dieser erforderlich sein, wird er mittels schriftlicher Verfügung angeordnet. Die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach bestimmt Art und Umfang.
5. Der Anmieter erhält einen entsprechenden Gebührenbescheid durch den Fachdienst I.2.6.
6. Der Fachdienst I.6.1 erhält über die Erforderlichkeit des BSD ebenso eine Mitteilung und erstellt den erforderlichen Anmietungsvertrag, wo auch etwaig notwendige spezielle Anforderungen an die Veranstaltung aufgenommen werden.
7. Die diensthabenden Hausmeister führen Kontrollen durch, ob die Bestimmungen seitens der Veranstalter eingehalten werden. Sollte deren Anordnungen seitens der Anmieter nicht Folge geleistet werden, wird dies der Ordnungbehörde oder der Polizei gemeldet. Diese können ihrerseits die Veranstaltung auch vor Ort noch absagen.
Darüber hinaus behält sich die Stadt Kelsterbach vor, städtische Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr an diesen Personenkreis zu vermieten.
Bestuhlungs- und Möblierungspläne sind einzuhalten.
Bei dem für die Veranstaltung vorgesehene Bestuhlungsplan darf die festgelegte und auch die angegebene maximale Besucherzahl nicht überschritten werden.
Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge müssen ständig frei gehalten werden. Sie dürfen auch nicht durch vorübergehend parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
Alle Flucht- und Rettungswege im Gebäude müssen in der erforderlichen Breite frei gehalten werden. Sie dürfen nicht vorübergehend eingeschränkt sein. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Dekorationen aufgestellt werden.
Vorhandene Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie deren Auslösestellen müssen funktionsfähig und stets benutzbar sein und dürfen nicht zugebaut oder zugestellt werden.
Für Bühnenaufbauten und Kulissen sowie für Dekorationen und Ausstattungen darf nur schwer entflammbares bzw. schwer entflammbar gemachtes Material entsprechend DIN 4102 (B 1)/DIN EN 13501 verwendet werden.
In Versammlungsräumen ist das verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Das Verwendungsverbot gilt nicht, sofern die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.
Es ist nur frisches Grünzeug zur Dekoration zu verwenden.
Pyrotechnische Effekte aus szenischen Gründen dürfen nur entsprechend der schriftlichen Ausnahmegenehmigung und der darin vorgegebenen Anforderungen eingesetzt werden.
An Ständen, Aufbauten (Sammelbegriff), in Verkaufswagen, Zelten, Hütten oder ähnliches ist zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mindestens ein geprüfter 6kg Pulverlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre) für die Brandklassen ABC in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorzuhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein.
Stände, Aufbauten, Verkaufswagen, Zelte, Hütten o. ä., in denen Speisen mit Fetten und Ölen auf elektrischen oder mit Flüssiggas betriebenen Heizgeräten zubereitet werden, müssen zusätzlich noch einen geprüften 6kg Fettbrandlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre, Löschmitteleinheit 4) in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein. Ergänzend können Löschdecken dort vorgehalten werden, wo Fritteusen oder ähnliche Geräte in Betrieb sind. Diese dienen jedoch nicht dem Ersatz von Fettbrandlöschern.
Heiße Öle, Fette u. ä. dürfen nicht auf Verkaufstheken abgestellt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Sicherheit anderer Personen gefährden und nur an hierfür geeigneten, sicheren Plätzen deponiert werden.
Elektrische Einrichtungen müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis einer Elektrokraft muss vorhanden sein. Elektrische Wärme- oder Widerstandgeräte sind so aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen können. Diese Geräte dürfen nur in einem Mindestabstand von 0,50m (nach allen Seiten) von brennbaren Gegenständen oder Stoffen aufgestellt und betrieben werden. Werden durch den jeweiligen Gerätehersteller größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben, so sind diese einzuhalten.
Der erforderliche Sicherheitsabstand kann reduziert werden, wenn Abschirmungen und Unterlagen aus nicht brennbaren Materialien verwendet werden, die geeignet sind, eine Wärmeübertragung zu verhindern (Bsp. Unterlagen aus keramischen Material, Brandschutzplatten, etc.). Elektrische Stecker dürfen nicht durch Klebeband o. ä. an Steckdosen fixiert werden. Es muss jederzeit ein schnelles sicheres Trennen elektrischer Geräte von Steckdosen möglich sein.
Den Anweisungen der diensthabenden Hausmeister sind unbedingt Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der bestehenden Vorschriften, Bestimmungen behält sich der Magistrat der Stadt Kelsterbach vor, an diesen Veranstalter keine städtischen Räume mehr zu vermieten.
Folgende Anmietungsformulare stehen zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung
Verw.-Angest. Lisa Hampel
Telefon: 06107-773415
Verw.-Angest. Milena Schack
Telefon: 06107-773357
Verw.-Angest. Olaf Kaspar Lopez
Telefon: 06107-773356
E-Mail: vermietung@kelsterbach.de
Fachdienst - Kultur, Sport und Vereinsarbeit
Rathaus-Neubau, III. Stock, Zimmer 504
Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach