Mehrzweckhallen

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Mörfelder Str.33
65451 Kelsterbach

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Fax: 06107-1382

Ohne Termin: 

Mo 8-12 Uhr, Di  8-12 Uhr + 14-16 Uhr 
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

Mit Termin

Mi 7-12 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10-12 Uhr

Infopoint zusätzlich telefonisch erreichbar: Mo, Mi 14-16 Uhr

Die Mehrzweckhallen Nord und Süd

In den 60er Jahren wurden im Norden und Süden von Kelsterbach zwei Mehrzweckhallen gebaut, die sich zum Mittelpunkt des kulturellen und sportlichen Lebens der Stadt Kelsterbach entwickelten.

Auch heute finden in beiden Örtlichkeiten noch Veranstaltungen statt. Überwiegend dienen sie allerdings als Trainingsstätte der örtlichen Vereine sowie der Schulen.

Mehrzweckhalle Süd

Mehrzweckhalle Süd

Friedensstraße 2
65451 Kelsterbach

Telefon: 0 61 07 / 773631

Die 1964 eingeweihte Mehrzweckhalle Süd wird sowohl für schulische Veranstaltungen, als auch für Gemeinschaftsveranstaltungen der Kelsterbacher Vereine genutzt.

Vor dem Bau des Bürgerhauses (heute Fritz-Treutel-Haus) 1984 fanden hier alle großen und bedeutenden städtischen und auch Vereinsveranstaltungen statt.

Heute findet unter der Woche das Training der Vereine statt, an den Wochenenden wird die Örtlichkeit für sportliche Wettkämpfe und auch für Veranstaltungen, u. a. für den über die Stadtgrenzen hinaus bekannten und von Paddlergilde und FSC veranstalteteten "Rummel im Dschungel" an Fasching genutzt.

Nutzfläche: 540 qm²

Größe: 18 m x 30 m

Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen ist die Halle für max. 450 Personen ausgelegt.

Es dürfen nur genehmigten Bestuhlungsvarianten angewandt werden.

Im Keller befindet sich auch das Lehrschwimmbecken mit einer Größe von 10 x 15 m = 150 qm. Tiefe: 0,20 m - 1,20 m.

Anfahrtsweg

von Raunheim kommend:
vor der Ortseinfahrt nach Kelsterbach links abbiegen in die Südliche Ringstraße, dem Straßenverlauf durch die Unterführung folgen; geradeaus (2 Ampelkreuzungen) nach Edeka-Markt nächste Möglichkeit links abbiegen (Gottfried-Keller-Straße) bis zum Ende durchfahren, weiter in die Treburer Straße,  die direkt in die Friedensstraße mündet.

von Frankfurt kommend:
an der Ampelkreuzung links abbiegen (rechts Hochhäuser), an der nächsten Ampelkreuzung geradeaus weiterfahren, nächste Möglichkeit rechts abbiegen (Gottfried-Keller-Straße) bis zum Ende durchfahren, weiter in die Treburer Straße,  die direkt in die Friedensstraße mündet.

Parkplätze außerhalb des Schulbetriebes auf dem Schulhof.

Link zum digitalen Stadtplan von Kelsterbach

Die Hausmeister der Mehrzweckhalle Süd

Der städtische Bedienstete Michael Muntau kümmert sich um die Belange der Anmieter der Mehrzweckhalle Süd sowie des Lehrschwimmbeckens.

Der Festnetzanschluss der Mehrzweckhalle Süd lautet: 06107 / 773631.

Mehrzweckhalle Nord

Mehrzweckhalle Nord

Am Schlossplatz
65451 Kelsterbach

Telefon: 0 61 07 / 9 87 80 82

Die Mehrzweckhalle Nord wird sowohl für schulische Veranstaltungen, als auch für Gemeinschaftsveranstaltungen der Kelsterbacher Vereine genutzt. Unter der Woche findet das Training der Vereine in der Halle statt.

Sie wurde am 30. August 1969 ihrer Bestimmung übergeben.

Am Schloßplatz ist auch die Freilichtbühne angegliedert, wo in den letzten Jahren auch das Open-Air-Kino der Stadt veranstaltet wurde.

Nutzfläche: 392 qm²

Größe: 14 x 30 m

Bei einer Bestuhlung mit Tischen und Stühlen in die Halle für max. 340 Personen geeignet.

Diese dürfen nur anhand der genehmigten Bestuhlungspläne gestellt werden.

Anfahrtsweg

von Raunheim kommend:
Ortseinfahrt nach Kelsterbach bis Höhe Bahnhof, links abbiegen in die Bergstraße, weiterfahren in die Mainstraße, 2. Straße rechts abbiegen in den Schloßweg. Nach ca. 100 m erreichen Sie auf der linken Straßenseite den Schloßplatz.

von Frankfurt kommend:
an der Ampelkreuzung geradeaus fahren (rechts Hochhäuser) über die Bahnbrücke, geradeaus auf der Frankfurter Straße fahren bis zum Bahnhof, vorher rechts abbiegen in die Bergstraße, weiterfahren in die Mainstraße, 2. Straße rechts abbiegen in den Schloßweg. Nach ca. 100 m erreichen Sie auf der linken Straßenseite den Schloßplatz.

Parkplätze sind auf dem Schloßplatz vorhanden.

Link zum digitalen Stadtplan von Kelsterbach

Besonderheiten bei Anträgen auf Überlassung großer städtischer Räumlichkeiten

Antragsverfahren

1. Antragsformulare auf Überlassung großer städtischer Räumlichkeiten (z. B. Bürgersaal Fritz-Treutel-Haus, Mehrzweckhalle Süd, Mehrzweckhalle Nord) erhalten Interessenten im Fachdienst I.2.6 (Brand- und Katastrophenschutzamt, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 204) und im Fachdienst I.6.1 (Kultur, Sport- und Vereinsarbeit, Rathaus-Neubau, II. Stock, Zimmer 407) bzw. sind auf der Homepage als PDF-Datei hinterlegt.

2. Der Antrag ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin vollständig ausgefüllt bei der Stadtverwaltung Kelsterbach, Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach abzugeben.

3. Der Fachdienst I.2.6 überprüft danach zunächst die Erforderlichkeit eines Brandsicherheitsdienstes (BSD).

4. Sollte dieser erforderlich sein, wird er mittels schriftlicher Verfügung angeordnet. Die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach bestimmt Art und Umfang.

5. Der Anmieter erhält einen entsprechenden Gebührenbescheid durch den Fachdienst I.2.6.

6. Der Fachdienst I.6.1 erhält über die Erforderlichkeit des BSD ebenso eine Mitteilung und erstellt den erforderlichen Anmietungsvertrag, wo auch etwaig notwendige spezielle Anforderungen an die Veranstaltung aufgenommen werden.

7. Die diensthabenden Hausmeister führen Kontrollen durch, ob die Bestimmungen seitens der Veranstalter eingehalten werden. Sollte deren Anordnungen seitens der Anmieter nicht Folge geleistet werden, wird dies der Ordnungbehörde oder der Polizei gemeldet. Diese können ihrerseits die Veranstaltung auch vor Ort noch absagen.

Darüber hinaus behält sich die Stadt Kelsterbach vor, städtische Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr an diesen Personenkreis zu vermieten.

Folgende Bestimmungen sind zu beachten

Bestuhlungs- und Möblierungspläne sind einzuhalten.

Bei dem für die Veranstaltung vorgesehene Bestuhlungsplan darf die festgelegte und auch die angegebene maximale Besucherzahl nicht überschritten werden.

Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge müssen ständig frei gehalten werden. Sie dürfen auch nicht durch vorübergehend parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.

Alle Flucht- und Rettungswege im Gebäude müssen in der erforderlichen Breite frei gehalten werden. Sie dürfen nicht vorübergehend eingeschränkt sein. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Dekorationen aufgestellt werden.

Vorhandene Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie deren Auslösestellen müssen funktionsfähig und stets benutzbar sein und dürfen nicht zugebaut oder zugestellt werden.

Für Bühnenaufbauten und Kulissen sowie für Dekorationen und Ausstattungen darf nur schwer entflammbares bzw. schwer entflammbar gemachtes Material entsprechend DIN 4102 (B 1)/DIN EN 13501 verwendet werden.

In Versammlungsräumen ist das verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Das Verwendungsverbot gilt nicht, sofern die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.

Es ist nur frisches Grünzeug zur Dekoration zu verwenden.

Pyrotechnische Effekte aus szenischen Gründen dürfen nur entsprechend der schriftlichen Ausnahmegenehmigung und der darin vorgegebenen Anforderungen eingesetzt werden.

An Ständen, Aufbauten (Sammelbegriff), in Verkaufswagen, Zelten, Hütten oder ähnliches ist zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mindestens ein geprüfter 6kg Pulverlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre) für die Brandklassen ABC in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorzuhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein.

Stände, Aufbauten, Verkaufswagen, Zelte, Hütten o. ä., in denen Speisen mit Fetten und Ölen auf elektrischen oder mit Flüssiggas betriebenen Heizgeräten zubereitet werden, müssen zusätzlich noch einen geprüften 6kg Fettbrandlöscher (Prüfplakette nicht älter als 2 Jahre, Löschmitteleinheit 4) in betriebsbereitem Zustand sichtbar und gut zugänglich vorhalten. Die Verplombung am Feuerlöscher muss vorhanden und intakt sein. Ergänzend können Löschdecken dort vorgehalten werden, wo Fritteusen oder ähnliche Geräte in Betrieb sind. Diese dienen jedoch nicht dem Ersatz von Fettbrandlöschern.

Heiße Öle, Fette u. ä. dürfen nicht auf Verkaufstheken abgestellt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Sicherheit anderer Personen gefährden und nur an hierfür geeigneten, sicheren Plätzen deponiert werden.

Elektrische Einrichtungen müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis einer Elektrokraft muss vorhanden sein. Elektrische Wärme- oder Widerstandgeräte sind so aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen  können. Diese Geräte dürfen nur in einem Mindestabstand von 0,50m (nach allen Seiten) von brennbaren Gegenständen oder Stoffen aufgestellt und betrieben werden. Werden durch den jeweiligen Gerätehersteller größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben, so sind diese einzuhalten.

Der erforderliche Sicherheitsabstand kann reduziert werden, wenn Abschirmungen und Unterlagen aus nicht brennbaren Materialien verwendet werden, die geeignet sind, eine Wärmeübertragung zu verhindern (Bsp. Unterlagen aus keramischen Material, Brandschutzplatten, etc.).  Elektrische Stecker dürfen nicht durch Klebeband o. ä. an Steckdosen fixiert werden. Es muss jederzeit ein schnelles sicheres Trennen elektrischer Geräte von Steckdosen möglich sein.

Den Anweisungen der diensthabenden Hausmeister sind unbedingt Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltung der bestehenden Vorschriften, Bestimmungen behält sich der Magistrat der Stadt Kelsterbach vor, an diesen Veranstalter keine städtischen Räume mehr zu vermieten.