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Stadt Kelsterbach:
Genehmigungspflichtige Vorgänge für Unternehmen
Was Sie wissen sollten
1. Gewerbeanmeldung
Gewerbetreibender muss Beginn und Veränderungen seines Gewerbes
bei der zuständigen Behörde anzeigen. (§14 GewO)
Für bestimmte Gewerbe bedarf es weiterer Genehmigungen (§34ff. GewO).
Zuständig: Ordnungsamt
So geht’s: Gewerbetreibender kann das Ordnungsamt vor Ort aufsuchen.
2. Errichtung von Firmengebäuden
Gewerbetreibender möchte Firmengebäude errichten.
Zuständig: Bauamt
So geht’s: Gewerbetreibender muss beim Bauamt vor Ort einen Bauantrag stellen.
3. Werbebanner an Hauswänden, stationäre Schilder
auf dem firmeneigenen Grundstück
Gewerbetreibender möchte den Firmennamen am oder auf dem Gebäude
anbringen, ein großes Werbeschild an der Einfahrt aufstellen o.ä.
Hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt.
Zuständig: Bauamt
So geht’s: Gewerbetreibender muss beim Bauamt vor Ort einen Bauantrag stellen.
4. Werbeplakatwände im öffentlichen Raum, Litfaßsäulen etc.
Gewerbetreibender möchte in Kelsterbach eine Werbeplakatwand,
eine Litfaßsäule o.ä. aufstellen und an Werbetreibende vermieten.
Zuständig: Bauamt
So geht’s: Gewerbetreibender muss beim Bauamt vor Ort einen Bauantrag stellen.
5. Aufsteller, sonstige nichtstationäre Werbung im Straßenraum
Gewerbetreibender möchte mit sog. Stoppern auf dem Bürgersteig den Passantenstrom
zu seinem Geschäft lenken. Aufsteller im öffentlichen Raum sollen das Geschäft oder
Produkte bewerben. Hierfür wird eine Genehmigung benötigt.
Zuständig: Straßenverkehrsbehörde
So geht’s: Gewerbetreibender muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung einholen.
6. Emissionen: Lärm, Gerüche etc.
Durch eine Änderung des Betriebsablaufes entstehen mehr/andere Emissionen.
Zuständig: Bauamt
So geht’s: Gewerbetreibender lässt sich beim Bauamt beraten und stellt dann einen Antrag
bei der für die jeweilige Emission zuständigen Behörde.
7. Parken: Sondergenehmigungen für Handwerker
Handwerker möchte eine Ausnahmegenehmigung für das Parken
im „Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main".
Zuständig: Bürgerbüro
So geht’s: Handwerkerparkausweis kann im Bürgerbüro im Rathaus erworben werden.
Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr. Derzeit kostet die erste Sondergenehmigung 305 €,
jede weitere 161 €.
Sonstige Ausnahmegenehmigungen müssen beim Ordnungsamt beantragt werden.
Stand: Januar 2012