Sie sind hier:
Gebührentarif - gültig ab 01.01.2002
§§ 67 und 68 PStV, §§ 400 und 401 DA
I. Eheschließung:
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen 33,00 €
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00 €
3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 17,00 €
4. Nachprüfung der Ehefähigkeit 33,00 €
5. Vornahme der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
(Ausnahme: lebensgef. Erkrankungen,§ 7 PStG) 55,00 €
II. Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses:
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen 33,00 €
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00 €
3. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (Österreich, Schweiz, Luxemburg)
III. Benutzung der Personenstandsbücher:
1. Erteilung von beglaubigten Abschriften 7,00 €
2. Erteilung von beglaubigten Abschriften oder Ausügen aus Familienbüchern 8,00 €
3. Erteilung eines Geburtsscheins 5,00 €
4. Ausstellung von deutschen bzw.
5. mehrsprachigen Urkunden 7,00 €
6. jede weitere gleiche Urkunde etc. halbe Gebühr
7. Bescheinigung über Namensänderung 7,00 €
8. Auskunft aus Personenstandsbuch 5,00 €
9. Suchen eines Eintrags/Vorgangs(nach Aufwand) 17,00 - 55,00 €
10. Eintragung in Intern. Familien-Stammbuch 5,00 €
IV. Sonstige Aufgaben des Standesbeamten:
1. Anlegung von Familienbüchern auf Antrag 33,00 €
2. Beurkundung/Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen,
Zustimmungen zur Namensführung 17,00 €
3. Versicherung an Eides statt 17,00 €
Außerdem werden für verschiedene zusätzliche Leistungen
(z.B. Urkundenbeschaffung bei anderen Standesämtern) Auslagen erhoben.