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Offenstehende Forderungen der Stadt Kelsterbach werden in der Regel nach Verstreichung der Fälligkeit 1 mal erinnert und erst danach angemahnt.
Auskünfte über Erinnerungen/Mahnungen:
Benötigte Unterlagen bzw. Angaben:
Mahnung, Bescheid, Personen-Konto-Nummer bzw. Kassenzeichen
Die Höhe der Mahngebühren sind in der 6. Vollstreckungskostenverordnung zum 01.11.2006 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt und gliedern sich wie folgt:
bis zu 250,00 Euro einschließlich 6,00 Euro
bis zu 500,00 Euro einschließlich 11,00 Euro
bis zu 1.000,00 Euro einschließlich 15,00 Euro
bis zu 5.000,00 Euro einschließlich 25,00 Euro
bis zu 10.000,00 Euro einschließlich 30,00 Euro
bis zu 100.000,00 Euro einschließlich 50,00 Euro
bis zu 1.000.000,00 Euro einschließlich 100,00 Euro
bis zu 10.000.000,00 Euro einschlißlich 200,00 Euro
über 10.000.000,00 Euro 300,00 Euro