Offenstehende Forderungen der Stadt Kelsterbach werden in der Regel nach Verstreichung der Fälligkeit 1 mal  erinnert und erst danach angemahnt.

  

Auskünfte über Erinnerungen/Mahnungen:

 

Benötigte Unterlagen bzw. Angaben:

 
Mahnung, Bescheid, Personen-Konto-Nummer bzw. Kassenzeichen

  

Die Höhe der Mahngebühren sind in der 6. Vollstreckungskostenverordnung zum 01.11.2006 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt und gliedern sich wie folgt:

 

bis zu        250,00 Euro einschließlich        6,00   Euro

bis zu        500,00 Euro einschließlich      11,00   Euro
bis zu     1.000,00 Euro einschließlich      15,00   Euro
bis zu     5.000,00 Euro einschließlich      25,00   Euro
bis zu   10.000,00 Euro einschließlich      30,00   Euro
bis zu 100.000,00 Euro einschließlich      50,00   Euro

bis zu  1.000.000,00 Euro einschließlich  100,00 Euro

bis zu 10.000.000,00 Euro einschlißlich   200,00 Euro

über   10.000.000,00 Euro                      300,00 Euro