Die Stadt Kelsterbach gestaltet seit langem den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell wie möglich. Mit Ihrer Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen. Der Vorteil für Sie dabei ist, dass alle Forderungen der Stadt an Sie pünktlich zur Fälligkeit beglichen werden und somit weder Mahngebühren noch Säumniszuschläge berechnet werden.

Wir würden uns daher sehr freuen, Sie als Teilnehmer am Lastschrifteinzugsverfahren begrüßen zu dürfen.




Was ist zu tun?


1. Einzugsermächtigung

 

PDF - Drucken Sie die Einzugsermächtigung am Bildschirm aus, tragen Sie die Felder
mit Ihren Daten ein und senden sie das Formular per Post oder Fax (06107-77388329)
an den


Magistrat der Stadt Kelsterbach
-Stadtkasse-
Mörfelder Straße 33
65451 Kelsterbach


2. Stornierung des Bankdauerauftrages

 
Wenn Sie bisher die fälligen Zahlungen mit einem Dauerauftrag Ihrer Bank bezahlt haben, diese künftig aber per Lastschrifteinzug entrichten möchten, bitten wir Sie, Ihren Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut unverzüglich zu stornieren, da es sonst zu Doppelzahlungen kommen kann.