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Hausanschrift:
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
web: www.kelsterbach.de
eMail: h.blaum@kelsterbach.de
Fax: 06107-1382
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
Tel.:06107-773 332
Die Archivsatzung der Stadt Kelsterbach vom 10. Mai 2004 regelt die Aufgaben des Stadtarchivs. Es hat die Aufgabe, in der Verwaltung angefallene Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden, nach Maßgabe dieser Satzung zu übernehmen, auf Dauer aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen und allgemein nutzbar zu machen.
Das Stadtarchiv berät die Verwaltung bei der Sicherung der Unterlagen.
Das Archiv fördert aktiv die Erschließung der Stadtgeschichte. Es gibt die Schriftenreihe des Stadtarchivs heraus.
Das älteste Faszikel des Stadtarchivs stammt aus dem Jahr 1639. Neben Dokumenten und Akten der Verwaltung werden auch Pläne, Fotos, Filme und Tondokumente aufbewahrt.
Das Stadtarchiv ist ein Präsenzarchiv. Ausleihen sind nicht möglich. Die Nutzung des Stadtarchivs Kelsterbach ist jedermann nach den Vorgaben der Satzung zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Kelsterbach unter Aufsicht möglich. Voranmeldung ist erforderlich. Nicht alle Bestände können zur Nutzung freigegeben werden. Für die Nutzung des Stadtarchivs können Gebühren anfallen. Diese richten sich nach den üblichen Gebührensätzen der Stadtverwaltung Kelsterbach.
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