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Um Schüler nicht aus wirtschaftlichen Gründen von Klassenfahrten und Schullandheim-aufenthalten auszuschließen, gewährt die Stadt Kelsterbach Schülern aus wirtschaftlich schwachen Familien hierfür einen Zuschuss.
Anspruchsberechtigung:
Anspruch haben in Kelsterbach wohnhafte Schüler aus wirtschaftlich schwachen Familien, die eine Kelsterbacher Schule besuchen.
Antrag:
Der Antrag sollte spätestens 3 Wochen vor Fahrtantritt dem Fachdienst Schule im Rathaus (Neubau, Zimmer 505 im 3. Stock) mit allen notwendigen Unterlagen vorliegen. Das Formular hierzu ist beim Fachdienst Schule oder im Schulsekretariat erhältlich.
Höhe des Zuschusses:
Der Zuschuss beträgt für Inlandsfahrten max. 75,-- Euro, für Auslands- bzw. Abschlussfahren max. 112,50 Euro.
Auszahlung:
Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt grundsätzlich bargeldlos an die Schule bzw. die begleitende Lehrkraft.
Rechtsanspruch:
Die Zahlung von Zuschüssen erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Stadt Kelsterbach besteht nicht. Die Richtlinien der Bezuschussung können jederzeit durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben werden.
Hinweis für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeit-suchende), SGB XII (Sozialhilfe), Kinderzuschuss und Wohngeld:
Familien mit Leistungsanspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten von der Stadt Kelterbach keinen Zuschuss. Die Kostenübernahme ist beim zuständigen Leistungsträger (ARGE Rüsselsheim oder Sozialamt Groß-Gerau) zu beantragen.