Übergänge in weiterführende Schulen

Die Anmeldung für eine weiterführende Schule erfolgt bei der besuchten Grundschule. Hierbei sind der gewünschte Bildungsgang, die gewünschte Schulform und die gewünschte Schule anzugeben.

Als weiterführende Schule wird in Kelsterbach die Integrierte Gesamtschule angeboten (Näheres hierzu unter www.igs-kelsterbach.de).

Die Wahl des Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern. Der Besuch eines weiterführenden Bildungsganges setzt Eignung voraus. Die Eltern werden bei der Wahl des weiterführenden Bildungsganges durch die besuchte Grundschule umfassend beraten. Bei einer abweichenden Empfehlung der Klassenkonferenz wird eine weitere Beratung angeboten. Halten die Eltern ihre Entscheidung aufrecht, erfolgt die Aufnahme des Kindes in den gewählten Bildungsgang.

Erfolgt die Wahl des weiterführenden Bildungsganges durch die Wahl der Realschule oder des Gymnasiums, so nimmt die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters dazu schriftlich Stellung. Die Stellungnahme muss eine Empfehlung für den Bildungsgang oder die Bildungsgänge enthalten, für den oder für die die Eignung der Schülerin oder des Schülers gegeben ist. Sofern die Klassenkonferenz der Grundschule eine Empfehlung für einen anderen als den von den Eltern gewünschten weiterführenden Bildungsgang erteilt hatte und Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht erwarten lassen, kann die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres in eine andere Schulform versetzt werden (sog. Querversetzung). Erfolgt die Querversetzung am Ende der fünften Jahrgangsstufe, ist auch über die zu besuchende Jahrgangsstufe zu entscheiden