Als durch die Änderung des Schulverwaltungsgesetzes am 31.05.1969 die Schulträgerschaft kraft Gesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wurde, blieb die Stadt Kelsterbach, aufgrund eines eigenen Antrages, Schulträger. Die Stadt Kelsterbach ist somit seit diesem Zeitpunkt als einzige kreisangehörige Stadt, mit Ausnahme der Sonderstatusstädte, Schulträger.

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