Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche


Das Schiedsamt kann auch - was bisher wenig bekannt ist - freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden.

Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern, empfiehlt sich das ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Zusammenleben - z.B. als Nachbarn oder Hausgenossen - ergeben können.

Auch hier arbeiten die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sehr erfolgreich.