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Hausanschrift:
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
web: www.kelsterbach.de
eMail: schiedsamt(at)kelsterbach.de
Fax: 0 61 07 - 13 82
Altes Rathaus - 2. Stock - Zimmer 209
Sprechzeiten:
Mo. Di. Mi. Fr. 8:00-12:00 h,
Do. 14:00 - 18:00 h
(nach telefonischer Vereinbarung)
Tel.:06107-773242
Schlichten statt richten! Das Schiedsamt ist ein ehrenamtliches Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt, in dem die Gegenpartei wohnt. Bei Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnisse über Räume ist das Schiedsamt ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden. Adressen anderer Schiedsämter in Hessen erfahren Sie auf der Internetseite des Landesverbandes des Bundes Deutscher Schiedsleute (www.bds-lv-hessen.de).
Bei folgenden Anliegen können wir Ihnen als Schiedsleute helfen:
Zivilrecht:
Nachbarschaftsangelegenheiten
vermögensrechtliche Streitigkeiten
Strafrecht:
Hausfriedensbruch
Beleidigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Körperverletzung
Bedrohung
Sachbeschädigung
Vorteile einer Schlichtung
vor dem Schiedsmann
Schlichtungsverfahren
über vermögensrechtliche Ansprüche
Kosten