Das Ortsgericht kann Abschriften oder Unterschriften öffentlich beglaubigen.
Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen:
- Anträge ans Grundbuchamt (Löschung von Hypotheken und Grundschulden)
- Anmeldungen beim Vereinsregister (z.B. Vorstandsänderungen)
- Anträge zum Kirchenaustritt
- Vollmachten (z.B. Vorsorgevollmacht)
- Erbschaftsausschlagungen
- Niederschriften oder Erklärungen im Bereich Wohnungseigentumsverwaltung