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1. Aufgaben
Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie bietet Kurse für Musikalische Früherziehung an und sorgt für die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren. Ihre Aufgabe ist ferner die Begabtenfindung und Begabtenförderung, sowie die eventuelle Vorbereitung auf ein Berufsstudium.
2. Unterrichtsangebot
2.1. Grundfächer
I. Musikalische Früherziehung für 4 - 6jährige
Spielerische Bekanntmachung mit Elementen der Musik unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums. Dieser Kurs bietet den Kindern die Möglichkeit, grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Musik (Klangfarbe, -dauer, -stärke) zu erfahren und umzusetzen. Der Unterricht ist einmal wöchentlich 90 Minuten.
Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 4 Halbjahre. Im Anschluß daran können die Kinder je nach Wunsch bzw. Begabung zum Instrumentalspiel wechseln.
II. Musikalische Grundausbildung für 7 - 9jährige
Dieser Kurs soll die musikalischen Fähigkeiten entwickeln und fördern, die Begabungsrichtung erkennen helfen und darüber hinaus die zum Instrumentalspiel notwendigen Grundlagen schaffen. Der Unterricht ist einmal wöchentlich 45 Minuten.
Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 4 Halbjahre. Im Anschluß daran können die Kinder je nach Wunsch bzw. Begabung zum Instrumentalspiel wechseln.
Die Kinder werden altersmäßig in Gruppen zu 8 - 10 Schülern eingeteilt.
Die Kurse "Musikalische Früherziehung" können auch vormittags stattfinden.
2.2. Instrumentalunterricht
1. Orchesterklasse. Unterrichtet werden folgende Instrumente: Violine, Viola, Cello, Contrabaß, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Trompete, Saxophon, Posaune, Tuba und Schlagzeug. Hierbei hat der Schüler wöchentlich einmal 45 Minuten Unterricht in einer Gruppe mit 3 - 5 Teilnehmern oder Zweier- oder Einzelunterricht und zusätzlich je nach Leistungsstand einmal Orchesterprobe oder Ensembleprobe.
2. Klavier und Orgel. Unterricht in einer Zweiergruppe oder Einzelunterricht (einmal wöchentlich 45 Minuten).
3. Gitarre. Unterrichtet wird in einer Gruppe mit 3 - 5 Teilnehmern oder Zweier- oder Einzelunterricht (einmal wöchentlich 45 Minuten).
4. Ergänzungsfächer. In der Gemeinschaft zu musizieren entspricht der natürlichen Neigung der Instrumentalisten und dient zur Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts. Orchester und Instrumentalensemble sind somit verbindlicher Bestandteil des Unterrichts. Alle Instrumentalschüler sind verpflichtet, an einem Ergänzungsfach teilzunehmen.
5. Schnupperkurs. Dieser Kurs soll die Möglichkeit geben, die spezielle Begabung der Kinder festzustellen und die Entscheidung über die Wahl eines Musikinstrumentes zu erleichtern. Der Unterricht ist wöchentlich 45 Minuten.
Das Unterrichtsprogramm erstreckt sich über 3 Halbjahre. In einem Turnus von 6 Wochen besuchen jeweils 2 Kinder den Fachunterricht: Violine, Cello, Blockflöte und Fagott, Querflöte, Klarinette und Saxophon, Schlaginstrumente, Klavier, Gitarre, Trompete und Posaune.
3. Unterrichtsbesuch
Die Musikschüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, den Ergänzungsfächern und an Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluß aus dem Unterricht führen.
4. Aufnahme und Abmeldung
4.1. Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht können in der Regel nur zu Beginn eines Unterrichtshalbjahres erfolgen. Sie sind auf einem entsprechenden Vordruck vorzunehmen. Interessenten für Instrumental-Einzelunterricht können gegebenenfalls jederzeit aufgenommen werden. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
4.2. Abmeldungen können grundsätzlich nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (30.06./31.12.) vorgenommen werden.
Jede Abmeldung muß spätestens 1 Monat vorher bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich vorgenommen werden.
Abmeldungen während des laufenden Unterrichtshalbjahres können nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wegzug oder längere Krankheit) berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich zu beantragen.
4.3. Für alle Fächer kann eine Probezeit von drei Monaten in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit kann die Kündigung zum Ende des dritten Monats erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der Probezeit.
4.4. Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnder Eignung, mangelnden Fleißes, unregelmäßigen Unterrichtsbesuches oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schüler durch den Leiter der Musikschule nach Rücksprache mit den Eltern von der weiteren Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.
5. Ferien
Die Ferien und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule.
6. Instrumente
6.1. Grundsätzlich muß der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule gegen eine Gebühr an die Schüler ausgeliehen werden.
6.2. Die Leihzeit beträgt in der Regel zwei Jahre und kann nur auf begründeten Antrag verlängert werden.
6.3. Instrument und Zubehör sind auf Kosten des Entleihers bzw. der gesetzlichen Vertreter instand zu halten. Über Einzelheiten der Pflege hat sich der Teilnehmer bei der Lehrkraft zu unterrichten. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule benannte Firmen beauftragt werden.
6.4. Für Verlust und Beschädigung haben die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter im vollen Umfang einzustehen. Es wird der Abschluß einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
6.5. Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.6. Instrumente, die mit Beginn des Leihvertrages neuwertig waren, können, innerhalb der einjährigen Leihzeit, zum Kaufpreis, abzüglich der bis dahin fällig gewordenen Leihgebühr, erworben werden.
Instrumente, die mit Beginn des Leihvertrages nicht neu-
wertig waren, können zum Gebrauchtwert (Feststellung des Gebrauchtwertes durch einen Instrumentenbaumeister) erworben werden.
In beiden Fällen ist ein Antrag beim Magistrat der Stadt Kelsterbach einzureichen.
7. Versicherung
Die Musikschule ist über den Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände unfallversichert. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn bei einem Unfall Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Etwaige Schadensfälle sind unverzüglich der Musikschule zu melden. Eine Haftpflichtversicherung für Diebstahl, etwa für die an der Unterrichtsstätte abgestellten Fahrräder und andere Fahrzeug sowie für Garderobe oder Instrumente besteht nicht.