Informationen zum Frauenbüro

 

Das Frauenbüro arbeitet als Interessenvertretung für alle Frauen und hat den gesetzlichen Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für Frauen und Mädchen erfüllt wird

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundgesetz, Artikel 3 (2)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Das Frauenbüro Kelsterbach gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche:

Einen externen Bereich für alle Kelsterbacher Frauen und einen internen Bereich für die bediensteten Frauen des Rathauses und seiner Außenstellen.

Der externe Bereich umfasst Hilfe, Beratung und Information für alle Frauen, wie bereits in der Einleitung erwähnt. Der interne Bereich basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz vom 21.12.1993, dessen Ziel es ist, Frauen und Männern den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern zu ermöglichen. Die daraus resultierende Aufgabenstellung der Beauftragten für die Frauen im Bereich der Stadtverwaltung mit den Außenstellen, ist somit die Mitwirkung bei allen personellen Entscheidungen.

Die Frauenbeauftragte der Stadt Kelsterbach ist sowohl in der Arbeitsgruppe der Frauenbeauftragten der einzelnen Gemeinden und Städte im Kreis Groß-Gerau organisiert, als auch in der Landesarbeitsgruppe der Frauenbeauftragten von Hessen und nimmt regelmäßig an Arbeitstreffen teil.